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Muss ich eine riskante Operation über mich ergehen lassen?

günstig für Geschädigter betrifft Unfallopfer, Patienten, Geschädigte, Haftpflichtversicherer
Nicht ohne Weiteres. Eine Operation, die zusätzliche Schmerzen bringt und deren Ausgang ungewiss ist, ist Ihnen nicht zumutbar; im entschiedenen Fall ging es um die operative Versteifung eines Sprunggelenks. Sie müssen sich einer solchen Behandlung also nicht unterziehen, um den Schaden gering zu halten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1960, zuletzt bestätigt am 29.08.2019 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1960)

Unzumutbarkeit einer Operation, die zusätzliche Schmerzen bringt und deren Ausgang ungewiß ist (Arthrodese = operative Versteifung des Sprunggelenkes).

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031435 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Eigene Maßnahmen zur Schadensminderung

Die zumutbaren Maßnahmen zur Verringerung Ihres Schadens müssen Sie von sich aus setzen. Darauf, wie sich der Schädiger verhält, dürfen Sie dabei nicht Rücksicht nehmen.

günstig für Schädiger Umschulung zur Schadensminderung

Können Sie Ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben, müssen Sie eine Umschulung beginnen, wenn sie Ihnen im Einzelfall zumutbar ist. Ist sie an Ihrem Heimatort nicht möglich, müssen Sie grundsätzlich auch eine auswärtige Schulungsstätte aufsuchen, sofern keine Umstände dagegen sprechen. Was zumutbar ist, hängt vom Einzelfall ab.

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