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Muss ich mich nach einem Unfall umschulen lassen?

günstig für Schädiger betrifft Unfallopfer, Arbeitnehmer, Geschädigte, Haftpflichtversicherer
Können Sie Ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben, müssen Sie eine Umschulung beginnen, wenn sie Ihnen im Einzelfall zumutbar ist. Ist sie an Ihrem Heimatort nicht möglich, müssen Sie grundsätzlich auch eine auswärtige Schulungsstätte aufsuchen, sofern keine Umstände dagegen sprechen. Was zumutbar ist, hängt vom Einzelfall ab.

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Ständige Rechtsprechung seit 1960, zuletzt bestätigt am 28.01.2020 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1960)

Ein in seinem erlernten Beruf arbeitsunfähig gewordener Verletzter muß eine zur Schadensminderung erforderliche Umschulung beginnen, wenn sie im Einzelfall zumutbar ist. Ist diese Umschulung nicht im Heimatort des Verletzten möglich, so muß er sich, soweit keine Umstände dies als unzumutbar erscheinen lassen, in eine Schulungsstätte für Schwerbeschädigte begeben. BGH vom 13.05.1953, VI ZR 78/52; Veröff: NJW 1953,1098

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031294 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 13.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Geschädigter Zumutbarkeit der Schadensminderung

Nur soweit es Ihnen zumutbar ist. Was zumutbar ist, bestimmt sich nach den Interessen beider Seiten und nach den Grundsätzen des redlichen Verkehrs und hängt stark vom Einzelfall ab. Berücksichtigt werden dabei Ihre bisherige Tätigkeit und Ihre persönlichen Verhältnisse.

günstig für Geschädigter Zumutbarkeit von Berufswechsel und Umschulung

Nein, nicht ohne weiteres. Ein Wechsel ist Ihnen nicht zumutbar, wenn Sie dadurch Aufstiegschancen und soziale Sicherheit verlieren, die Ihnen Ihre bisherige Stellung geboten hat. Ob eine Umschulung zumutbar ist, hängt immer vom Einzelfall ab, etwa von Einkommen, Alter, Sorgepflichten und Sicherheit des Arbeitsplatzes.

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