Muss ich mich nach einem Unfall umschulen lassen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1960, zuletzt bestätigt am 28.01.2020 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1960)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Wenn nicht völlige Arbeitsunfähigkeit vorliegt.OGH 8 Ob 87/79, 13.09.1979
- Umschulung von Verkäuferin auf Heimarbeiterin unzumutbar.OGH 2 Ob 176/76, 08.10.1976
- Erfolgreiche Umschulung von Forstarbeiter auf Elektroschweißer.OGH 2 Ob 439/65, 13.01.1966
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031294 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 13.
- OGH 4 Ob 146/19b, 28.01.2020, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1325 · Insbesondere
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nur soweit es Ihnen zumutbar ist. Was zumutbar ist, bestimmt sich nach den Interessen beider Seiten und nach den Grundsätzen des redlichen Verkehrs und hängt stark vom Einzelfall ab. Berücksichtigt werden dabei Ihre bisherige Tätigkeit und Ihre persönlichen Verhältnisse.
Nein, nicht ohne weiteres. Ein Wechsel ist Ihnen nicht zumutbar, wenn Sie dadurch Aufstiegschancen und soziale Sicherheit verlieren, die Ihnen Ihre bisherige Stellung geboten hat. Ob eine Umschulung zumutbar ist, hängt immer vom Einzelfall ab, etwa von Einkommen, Alter, Sorgepflichten und Sicherheit des Arbeitsplatzes.