Bekomme ich weiter Ersatz, wenn ich nach dem Unfall kündige?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 22.03.2018 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1973)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die schuldhafte Verletzung der den Geschädigten treffenden Schadensminderungspflicht hat zur Folge, dass ihm die bei Fortsetzung seiner Tätigkeit erzielbaren (fiktiven) Einkünfte auf den Schaden anzurechnen sind.OGH 2 Ob 205/08y, 20.05.2009
- Die unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht maßgebliche Grenze der Zumutbarkeit ist etwa (erst) dann überschritten gewesen, wenn aufgrund der als belastend empfundenen Umstände eine gesundheitliche Beeinträchtigung des Geschädigten entweder bereits eingetreten oder zumindest ernsthaft zu besorgen ist.OGH 2 Ob 205/08y, 20.05.2009
- Der Umstand, dass der Geschädigte die von ihm vermisste Anerkennung seines Vorgesetzten, die Zuteilung unqualifizierter Mitarbeiter und ganz allgemein ein (von ihm subjektiv so bewertetes) schlechtes Arbeitsklima als unbefriedigend empfand und in ihm den Wunsch nach beruflicher Veränderung weckte und festigte, machte die Fortsetzung seiner beruflichen Tätigkeit aber noch nicht unzumutbar.OGH 2 Ob 205/08y, 20.05.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026997 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 2 Ob 164/17g, 22.03.2018, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1304
- ABGB § 1325 · Insbesondere
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ein Anspruch, weil Sie nach einer Verletzung nicht mehr oder weniger arbeiten können, setzt in der Regel voraus, dass Sie zum Zeitpunkt der Verletzung erwerbstätig waren. Er besteht aber auch dann, wenn anzunehmen ist, dass Sie eine Arbeit gesucht und gefunden hätten.
Verglichen wird mit dem, was ohne die Verletzung gewesen wäre. Sie sollen dadurch weder besser noch schlechter stehen als ohne den Unfall. Dazu zählen auch Überstunden, die Sie sonst geleistet hätten, und andere Einkünfte; der Begriff Verdienst wird nicht eng verstanden.