Bekomme ich Verdienstentgang, obwohl ich beim Unfall nichts verdiente?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 23.01.2024 (22 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1952)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Welches Einkommen der Geschädigte bei Ausnützung ihrer Erwerbsfähigkeit ohne die Unfallsfolgen erzielt hätte, kann nur aufgrund hypothetischer Feststellungen über einen nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Geschehensablauf beurteilt werden.OGH 2 Ob 200/11t, 25.10.2012
- Es trifft den Geschädigten die Beweislast dafür, dass er einen künftigen Beruf gesucht und gefunden hätte.OGH 2 Ob 200/11t, 25.10.2012
- Auch der Entgang an zukünftigem Verdienst ist zu ersetzen, wenn jemand einen künftigen Beruf gesucht und gefunden hätte, auch wenn er zum Zeitpunkt des Unfalls nicht im Erwerbsleben stand.OGH 1 Ob 256/01f, 26.02.2002
- Abstrakte RenteOGH 8 Ob 129/82, 08.07.1982
- Zuspruch von Verdienstentgang im Ausmaß der Bezüge eines Maturanten im öffentlichen Dienst an ein geburtsgeschädigtes Kind.OGH 1 Ob 113/66, 26.05.1966
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030440 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 22.
- OGH 2 Ob 251/23k, 23.01.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 Ob 12/23i, 27.09.2023, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 230/15k, 19.01.2016, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1325 · Insbesondere
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Steht nicht sicher oder zumindest überwiegend wahrscheinlich fest, dass Sie ohne den Unfall die vorgesehene Anstellung erhalten hätten und dadurch verdient hätten, fehlt der Zusammenhang zwischen der Verletzung und dem behaupteten Verdienstausfall. Ein Ersatz dafür steht dann nicht zu.
Ja. Ihre Rente von der Sozialversicherung und der Ersatz für entgangenes Einkommen sollen denselben Nachteil ausgleichen, nämlich das Einkommen, das Sie nach der Schädigung nicht mehr oder nur erschwert verdienen können. Deshalb wird die Rente demselben Anspruch zugeordnet wie der Ersatz für entgangenen Verdienst.