Trage ich Mitschuld, wenn ich in Schischuhen ausrutsche?
günstig für Gastwirt betrifft Gäste, Schifahrer, Gastwirte, Seilbahnbetreiber
Ja, unter Umständen. Wer in einem Gasthaus mit Schischuhen auf nassen Fliesen stürzt, trägt ein Drittel selbst. Wo das Tragen von Schischuhen nicht untypisch ist, etwa in der Unterführung bei einer Talstation, trifft Sie dagegen keine Mitschuld.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 30.10.2018 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
Den Wirtshausgast, der auf dem infolge Nässe rutschigen Fliesenboden zu Sturz kommt, weil er Schischuhe trägt, trifft 1/3 Mitverschulden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Benützung einer Unterführung im Bereich der Talstation einer Seilbahn: Tragen von Schischuhen nicht untypisch; kein Mitverschulden.OGH 2 Ob 98/18b, 30.10.2018
- Hier: Bei Rutschgefahr auf Parkettboden in Schihütte ist Aufstreuen von Bremsmitteln erforderlich.OGH 8 Ob 622/88, 20.10.1988
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027046 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 2 Ob 98/18b, 30.10.2018, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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