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Haftet ein Flüchtender für den Schaden seiner Verfolger?

günstig für Verfolger betrifft Polizisten, Flüchtende, Fahrzeughalter, Behörden
Ja, überwiegend. In dem entschiedenen Fall trug der flüchtende Rechtsbrecher vier Fünftel und der verfolgende Polizeibeamte ein Fünftel, weil dieser zu schnell für die örtlichen Verhältnisse fuhr und von der Fahrbahn abkam. Ein Mitverschulden des Verfolgers ist zwar möglich, doch muss der Verfolgte es beweisen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 07.09.2021 (6 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1987)

Verschuldensteilung im Ausmaß von 1 : 4 zu Lasten des flüchtenden Rechtsbrechers gegenüber dem ihm mit einem Ersatzfahrzeug verfolgenden Sicherheitswachebeamten, der infolge der den örtlichen Verhältnissen nicht angepassten Geschwindigkeit von der Fahrbahn abkam und das Ersatzfahrzeug beschädigte.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027064 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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