Zum Inhalt springen

Wer haftet, wenn ein Fußgänger nachts vor ein Auto läuft?

betrifft Fußgänger, Autofahrer, Unfallbeteiligte, Versicherer
Beide Seiten tragen einen Anteil. Der Fußgänger, der die Straße unvorsichtig überquert, setzt zwar die erste Ursache. Die Gefahr eines Autos, das bei Dunkelheit mit achtzig Stundenkilometern fährt, ist aber nicht gering, sodass der Schaden im Verhältnis eins zu zwei zugunsten des Autofahrers geteilt wurde.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 27.04.2017 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Berücksichtigt man, dass der verunglückte Fußgänger durch sein schuldhaftes Verhalten beim Überqueren der Straße zwar die den Unfall einleitende Ursache gesetzt hat, dass aber anderseits die Betriebsgefahr eines in der Dunkelheit mit achtzig km/h fahrenden Personenkraftwagens nicht unbeträchtlich ist, erscheint die Schadensteilung von 1 : 2 zugunsten des Personenkraftwagenfahrers gerechtfertigt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027275 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Fußgänger nachts auf der Fahrbahn
Schadenersatz · Krasses Fußgängerverschulden gegen leichte Geschwindigkeitsüberschreitung
Schadenersatz · Unfall zwischen Auto und Fußgängerin
Schadenersatz · Unfall mit unachtsamen Fußgängern
Schadenersatz · Kind überquert die Fahrbahn