Wer haftet, wenn ein Fußgänger nachts vor ein Auto läuft?
betrifft Fußgänger, Autofahrer, Unfallbeteiligte, Versicherer
Beide Seiten tragen einen Anteil. Der Fußgänger, der die Straße unvorsichtig überquert, setzt zwar die erste Ursache. Die Gefahr eines Autos, das bei Dunkelheit mit achtzig Stundenkilometern fährt, ist aber nicht gering, sodass der Schaden im Verhältnis eins zu zwei zugunsten des Autofahrers geteilt wurde.
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Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 27.04.2017 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Berücksichtigt man, dass der verunglückte Fußgänger durch sein schuldhaftes Verhalten beim Überqueren der Straße zwar die den Unfall einleitende Ursache gesetzt hat, dass aber anderseits die Betriebsgefahr eines in der Dunkelheit mit achtzig km/h fahrenden Personenkraftwagens nicht unbeträchtlich ist, erscheint die Schadensteilung von 1 : 2 zugunsten des Personenkraftwagenfahrers gerechtfertigt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Schadensteilung von 1 : 2 zu Lasten einer Fußgängerin, deren Verschulden nur als gering einzustufen ist, da die für sie geltende Fußgängerampel bereits grün zeigte und sie daher - abgesehen von die Kreuzung räumenden Fahrzeugen und abgesehen von Einsatzfahrzeugen - grundsätzlich berechtigt war, die Fahrbahn zu überqueren, gegenüber dem Straßenbahnhalter im Hinblick auf die von einer Straßenbahn in einem Fall des späten Räumens einer Kreuzung ausgehenden Betriebsgefahr, die auch angesichts der großen Masse der Straßenbahn und deren Unmöglichkeit auszuweichen nicht zu unterschätzen ist.OGH 2 Ob 68/13h, 25.04.2013
- Hier: Eine von der ‑ wenn auch zulässigen ‑ aber doch nicht unerheblichen Geschwindigkeit des Beklagtenfahrzeugs ausgehende Betriebsgefahr ist im Verhältnis zum ‑ durchaus schwer wiegenden ‑ Verschulden des Fußgängers mit einem Viertel zu bewerten.OGH 2 Ob 73/12t, 07.08.2012
- Unfall beim Rechtsüberholen eines Linksabbiegers, durch den querender Fußgeher verdeckt wird, Drittelmitverschulden des Personenkraftwagenlenkers.OGH 2 Ob 10/81, 28.04.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027275 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 2 Ob 15/17w, 27.04.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1304
- Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) § 20
- StVO 1960 § 76
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