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Zählt bei der Schuldfrage, wer mehr Verkehrsregeln verletzt hat?

betrifft Autofahrer, Unfallbeteiligte, Versicherer
Nein. Die bloße Zahl der Übertretungen taugt nicht als Grundlage für die Aufteilung des Verschuldens. Es kommt auf die Bedeutung der verletzten Vorschrift und den Grad der Fahrlässigkeit an; die Verletzung des Vorrangs wiegt dabei schwerer als eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder eine verspätete Bremsreaktion.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 29.04.2020 (39 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1970)

Die bloß zahlenmäßige Gegenüberstellung einzelner Verstöße der an einem Unfall beteiligten Personen gegen Verkehrsvorschriften bildet keine brauchbare Grundlage für die Verschuldensaufteilung. Der Verstoß gegen die Vorrangregelung als einer der Grundlagen des Verkehrsrechts wiegt schwerer als eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder verspätete Bremsreaktion.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027312 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 39.

Im Gesetz

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