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Haftet der Mitbesitzer eines Fahrzeugs für den ganzen Schaden?

günstig für Zahler betrifft Fahrzeughalter, Mitbesitzer, Versicherer, Geschädigte, Unternehmer
Ja. Haben mehrere Fahrzeuge einen Schaden verursacht, kann derjenige, der den Geschädigten bezahlt hat, von der Seite des anderen Fahrzeugs Ersatz verlangen. Gehört dieses Fahrzeug mehreren gemeinsam, haftet jeder von ihnen für den gesamten Rückgriffsbetrag, unabhängig von seinem Anteil und von seinen eigenen Ansprüchen gegen die übrigen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 28.01.2021 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1981)

Bei der Schadenzufügung durch mehrere Kraftfahrzeuge ist der Haftpflichtige, der für eine dieser Gefahrenquellen dem geschädigten Dritten einzustehen und diesen befriedigt hat, gegenüber jedem Haftpflichtigen regressberechtigt, dem die andere Gefahrenquelle zuzurechnen ist. Der Mithalter des anderen Kraftfahrzeuges (hier: des für eine ARGE zugelassenen Lastkraftwagens) hat diese berechtigten Regressansprüche zu befriedigen, ohne Rücksicht darauf, in welchem Verhältnis er an der ARGE beteiligt ist und von seinen Mithaltern (hier: Mitgesellschaftern der ARGE) Rückersatz verlangen kann.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017426 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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