Muss ich mir Mitschuld anrechnen lassen, wenn niemand sie einwendet?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 25.03.2026 (137 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1958)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Negativfeststellungen über das Mitverschulden betreffende Umstände gehen zu Lasten des Schädigers.OGH 2 Ob 16/21y, 25.02.2021
- Im deliktischen Bereich trifft den Geschädigten die Beweislast für alle Anspruchsvoraussetzungen nämlich für ein ursächliches, adäquates, rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten des Schädigers.OGH 2 Ob 237/09f, 28.01.2010
- Die Prüfung des Mitverschuldens hat sich auf jene tatsächlichen Umstände zu beschränken, die vom Schädiger eingewendet wurden.OGH 10 Ob 170/00y, 03.10.2000
- Bei Einwendung eines Mitverschuldens trägt der Schädiger die Behauptungslast und Beweislast für das dem Sturz vorausgegangene Fehlverhalten des Geschädigten.OGH 1 Ob 75/00m, 28.04.2000
- Die Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen der Gurtenanlegepflicht trifft den Schädiger.OGH 2 Ob 119/99k, 24.06.1999
Alle 16 Ergänzungen anzeigen
- Der Einwand des Mitverschuldens des Geschädigten muss nicht ausdrücklich erhoben werden, es genügt, wenn sich dem Vorbringen des Schädigers eine entsprechende Behauptung entnehmen lässt.OGH 1 Ob 214/98x, 19.01.1999
- Nur die geringste der innerhalb eines festgestellten Spielraumes angenommenen Ausgangsgeschwindigkeiten ist der rechtlichen Beurteilung zugrundezulegen.OGH 2 Ob 216/97x, 26.05.1997
- Für die Prüfung eines allfälligen Mitverschuldens des Klägers an der ihm zugefügten Verletzung, sind allein die vom Schädiger (hier Beklagten) vorgebrachten Tatsachen maßgeblich.OGH 5 Ob 519/92, 10.11.1992
- Das Vorbringen, die Gegenforderung des Beklagten bestehe nicht zu Recht, die Kläger treffen kein Verschulden, kann nicht als Einwand eines Verschuldens des Beklagten angesehen werden.OGH 6 Ob 542/88, 24.03.1988
- Verbleibende Unklarheiten gehen zu Lasten dessen, der ein Verschulden des Gegners behauptet.OGH 8 Ob 254/80, 29.01.1981
- Der Geschädigte hat - sein Mitverschulden betreffend - im Falle der Verletzung einer Schutznorm zu beweisen, dass der Schaden auch ohne seinen Verstoß gegen die Schutznorm in gleicher Weise eingetreten wäre.OGH 8 Ob 235/80, 04.12.1980
- SchleppliftunfallOGH 4 Ob 593/79, 04.03.1980
- Verschuldensbeweis bei Verletzung einer Schutznorm trifft ihn die Beweislast an ihrer Übertragung.OGH 8 Ob 166/79, 18.10.1979
- Bloße Bestreitung der Schadenersatzforderung ohne Anführung konkreter Tatsachen genügt nicht.OGH 7 Ob 15/79, 15.02.1979
- Mitverschuldenseinwand nicht entsprechend substantiiert.OGH 8 Ob 130/78, 12.07.1978
- Daraus folgt, dass hinsichtlich des Mitverschuldens des Klägers sich ergebende Unklarheiten im erhobenen Sachverhalt zu Lasten des Beklagten gehen.OGH 8 Ob 186/75, 01.10.1975
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022560 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 137.
- OGH 7 Ob 20/26f, 25.03.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 8 Ob 65/25d, 12.08.2025, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 162/24y, 15.10.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 120/21t, 21.10.2021, Fall aus Tirol
- OGH 8 Ob 102/20p, 25.03.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 16/21y, 25.02.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 9 Ob 20/20m, 25.06.2020
- OGH 2 Ob 133/16x, 28.09.2017, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 116/17y, 20.06.2017, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 235/15w, 31.08.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1296
- ABGB § 1304
- ABGB § 1311
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wenn Sie Schadenersatz fordern, müssen Sie beweisen, dass der Schaden gerade durch das beanstandete Verhalten entstanden ist. Dass sich der andere entlasten muss, gilt nur für die Frage des Verschuldens. Den Zusammenhang zwischen Ursache und Schaden müssen Sie selbst nachweisen.
Wenn Sie Ersatz für einen Schaden verlangen, müssen Sie beweisen, dass der Schaden tatsächlich eingetreten ist. Gelingt Ihnen dieser Nachweis nicht, bekommen Sie kein Geld.