Zählt mein eigener Rausch auch gegen mich als Geschädigten?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 11.04.2025 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1964)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Sturz eines Betrunkenen auf einer Stiege (Treppe) in einem Lokal.OGH 8 Ob 22/21z, 30.04.2021
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027280 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 4 Ob 107/24z, 11.04.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wer sich absichtlich oder sonst schuldhaft in einen Zustand der Verwirrung bringt und darin einen Schaden anrichtet, haftet dafür. Das Verschulden liegt schon darin, dass er sich in diesen Zustand versetzt hat. Er muss den einzelnen Schaden nicht vorhergesehen haben.
Auch wer sich durch zu viel Alkohol selbst in einen Zustand der Verwirrung bringt, haftet für den Schaden, den er in diesem Zustand anrichtet.