Wird mir angelastet, dass ich selbst unvorsichtig war?
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Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 23.10.2025 (85 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1981)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verneinung eines Mitverschuldens aufgrund eines herausgeschleuderten Rohrdichtkissens, weil dieses nach den Vorgaben des Werkbestellers nur zur Verhinderung einer Verschmutzung verwendet wurde und gerade keine Dichtheitsprüfung durchgeführt wurde.OGH 2 Ob 179/25z, 23.10.2025
- Hier: Nichttragen eines Fahrradhelms beim E-Bike-Fahren.OGH 2 Ob 15/25g, 25.03.2025
- Hier im Zusammenhang mit einem Unfall beim Aussteigen aus einem PKW ohne vorherige Kontaktaufnahme mit dem Lenker.OGH 2 Ob 204/24z, 12.12.2024
- Hier im Zusammenhang mit dem Betreten einer vereisten Abfahrtsrampe.OGH 2 Ob 130/24t, 10.09.2024
- Hier: Mitverschulden eines nicht professionellen Helfers an Unfall auf ungesichertem Dach einer Baustelle.OGH 2 Ob 191/23m, 14.12.2023
Alle 21 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Kein relevantes Mitverschulden der auf einem markierten und nicht wegen Forstarbeiten gesperrten Weg wandernden Klägerin.OGH 1 Ob 130/18a, 29.08.2018
- Hier: Schadensminderungspflicht.OGH 2 Ob 148/15a, 31.08.2016
- Hier: Sabrieren einer Champagnerflasche.OGH 7 Ob 59/16a, 27.04.2016
- Hier: Ausführung eines Sprungs mit Freestyle-Ski auf einer Schanze in einem „Snowpark“ trotz Konzentrations-, Erfahrungs- und Übungsmangel.OGH 6 Ob 183/15b, 14.01.2016
- Bei der Beurteilung des Fehlverhaltens des Verletzten steht die Frage im Vordergrund, ob er jene Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die ein verständiger Teilnehmer in seiner Lage angewandt hätte, um eine Schädigung zu verhindern oder abzuwenden.OGH 6 Ob 183/15b, 14.01.2016
- Schon Sorglosigkeit gegenüber eigenen Gütern führt dazu, dass der Geschädigte wenig schutzwürdig erscheint, weshalb dem Schädiger nicht mehr der Ersatz des gesamten Schadens aufzuerlegen ist.OGH 8 Ob 106/15v, 29.10.2015
- Hier: Von einer Sorglosigkeit in eigenen Angelegenheiten kann bei einer Gesellschafterin keine Rede sein, weil sie Dritten gegenüber grundsätzlich nicht zur Kontrolle des Geschäftsführers verpflichtet ist und mangels gegenteiliger Anhaltspunkte auf den Jahresabschluss vertrauen durfte.OGH 6 Ob 183/13z, 20.02.2014
- Hier: Anlageberatung.OGH 4 Ob 16/12z, 28.02.2012
- Hier: Zur Frage eines allfälligen Mitverschuldens von Pensionisten beim Umstieg auf ein - für sie in der Folge nachteiliges - Pensionskassenmodell bei nicht ausreichender Aufklärung durch den (ehemaligen) Arbeitgeber.OGH 9 ObA 179/08a, 30.09.2009
- Beim Vorwurf des Mitverschuldens handelt es sich stets um eine Frage der subjektiven Vorwerfbarkeit, die nicht losgelöst vom Wissensstand und den (intellektuellen) Fähigkeiten des einzelnen Geschädigten beantwortet werden kann. Das Ausmaß eines allfälligen Mitverschuldens des Geschädigten kann daher wegen seiner Einzelfallbezogenheit nicht als erhebliche Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO gewertet werden.OGH 9 ObA 179/08a, 30.09.2009
- Welche Maßnahmen der Geschädigte aufgrund der ihn treffenden Schadensminderungspflicht treffen muss, ist regelmäßig nur aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls zu beurteilen und ist daher, soweit keine auffallende Fehlbeurteilung durch die Vorinstanzen vorliegt, keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO.OGH 6 Ob 31/08i, 13.03.2008
- Im Sinn des herrschenden Verständnisses handelt es sich bei diesem „(Mit-)Verschulden" mangels Rechtspflicht, eigene Güter (zB Gesundheit) zu schützen, um kein Verschulden im technischen Sinn, sondern um eine Obliegenheitsverletzung.OGH 9 Ob 3/06s, 04.05.2006
- Hier: Mitverschulden des Kunden einer Bank, wenn er durch sein unvorsichtiges Verhalten in den Geschäftsräumlichkeiten der Bank dem Beobachter (Komplize der Räuber) ausreichend Gelegenheit gab, sich über die Geldauszahlung Klarheit zu verschaffen.OGH 6 Ob 77/05z, 23.06.2005
- Der Geschädigte verletzt seine Schadensminderungspflicht, wenn er schuldhaft Handlungen unterlässt, die von einem verständigen Durchschnittsmenschen gesetzt worden und geeignet wären, den Schaden abzuwehren oder zu verringern. Was zugemutet werden kann, bestimmt sich nach den Interessen beider Teile im Einzelfall und nach den Grundsätzen des redlichen Verkehrs.OGH 1 Ob 24/02i, 26.02.2002
- Mitverschulden kann auch in vorwerfbarer Untätigkeit liegen.OGH 1 Ob 6/97g, 15.05.1997
- Soferne sie für den Schaden causal ist.OGH 7 Ob 526/91, 18.04.1991
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022681 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 85.
- OGH 2 Ob 176/25h, 23.10.2025, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 179/25z, 23.10.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 15/25g, 25.03.2025, Fall aus Tirol
- OGH 1 Ob 97/24g, 25.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 149/24d, 21.01.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 178/24v, 19.12.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 204/24z, 12.12.2024, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 130/24t, 10.09.2024, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 83/24t, 28.08.2024, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 83/24f, 28.05.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1304
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ein Mitverschulden trifft Sie nur dann, wenn in den betroffenen Kreisen bereits allgemein bekannt ist, dass jeder vernünftige Mensch solche Schutzmaßnahmen anwendet. Es genügt, dass Sie sich verkehrsgerecht verhalten haben.
Sie müssen den Schaden zwar möglichst gering halten. Vorwerfbar sind Ihnen dabei aber grundsätzlich nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; ein leichtes Versehen schadet Ihnen nicht.