Zum Inhalt springen

Muss ich beweisen, dass die Eltern schlecht aufgepasst haben?

günstig für Eltern betrifft Eltern, Kinder, Geschädigte, Erzieher
Ja, den ersten Schritt müssen Sie machen. Die Aufsichtsperson haftet nur bei eigenem Verschulden, und Sie müssen nachweisen, dass die Aufsicht vernachlässigt wurde. Danach muss die Aufsichtsperson ihre Schuldlosigkeit beweisen. Umstände, die eine besonders strenge Aufsicht nötig machten, müssen ebenfalls Sie behaupten und beweisen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 26.02.2020 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1961)

Der Aufsichtspflichtige haftet nur bei Verschulden. Dem Beschädigten obliegt der Nachweis der Vernachlässigung der Obsorge. Der Aufsichtspflichtige hat seine Schuldlosigkeit zu beweisen (§ 1298 ABGB). (Vierjähriges Kind stieß mit seinem Tretroller auf dem Gehsteig einen Erwachsenen nieder).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027400 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 13.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Beweislast bei verletzter Aufsichtspflicht
Schadenersatz · Umfang der elterlichen Aufsichtspflicht
Schadenersatz · Maß der elterlichen Aufsichtspflicht
Schadenersatz · Reihenfolge der Haftung bei Aufsichtsfällen
Vertragsrecht · Beweislast des Versicherungsnehmers