Kann ich Schadenersatz vom Kind selbst verlangen?
betrifft Eltern, Kind, Geschädigter, Betreuer
Zuerst ist zu prüfen, ob Sie den Ersatz von der aufsichtspflichtigen Person bekommen. Erst wenn das nicht gelingt, kommt eine Haftung des Schädigers selbst in Betracht.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 30.06.2026 (25 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1970)
Eine Haftung nach § 1310 ABGB kommt nur in Betracht, wenn ein Ersatz nach § 1309 ABGB nicht zu erlangen ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Eine Badeanstalt verpflichtet sich allein durch den Verkauf von Eintrittskarten gerade nicht dazu, die den Eltern zukommende Aufsichtspflicht über einen Minderjährigen für die Zeit des Badebesuchs zu übernehmen. Die Betreiberin des Bades bzw deren Bademeister haften daher nicht gemäß § 1309 ABGB.OGH 6 Ob 214/12g, 08.05.2013
- Vermögenslosigkeit des Aufsichtspflichtigen gebietet es aber, den Unmündigen auch dann zum Schadenersatz heranzuziehen, wenn der Aufsichtspflichtige hiezu verpflichtet wäre.OGH 2 Ob 346/97i, 17.12.1998
- Das Fehlen von Feststellungen, die eine Beurteilung ermöglichen, ob einen Aufsichtspflichtigen ein Verschulden trifft und von diesem auch Schadenersatz erlangt werden kann, ist aber dann ohne Bedeutung, wenn der auf § 1310 ABGB gestützte Anspruch - wenn auch wegen Verneinung seiner Tatbestandsmerkmale - ohnehin abgewiesen wird.OGH 4 Ob 2362/96y, 17.12.1996
- Die Haftung der Unmündigen mit oder ohne Verschulden ist gegenüber der Haftung ihrer Aufsichtspersonen bloß subsidär.OGH 7 Ob 36/88, 20.10.1988
- Oder wenn kein Fall des § 1308 ABGB vorliegt.OGH 6 Ob 652/84, 04.10.1984
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- § 1310 ABGB ist § 1309 ABGB subsidär nachgeordnet.OGH 6 Ob 510/81, 11.02.1981
- Vom Geschädigten ist die Unmöglichkeit zu beweisen, Schadenersatz nach § 1309 ABGB zu erhalten.OGH 4 Ob 501/79, 20.02.1979
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027379 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 25.
- OGH 6 Ob 3/26y, 30.06.2026, Fall aus Wien
Im Gesetz
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