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Bekomme ich Ersatz für tote Fische aus meiner Zuchtanlage?

günstig für Fischzüchter betrifft Fischzüchter, Pächter, Grundeigentümer, Betriebe
Ja. Jeder ist verpflichtet, Gewässer rein zu halten. Sterben durch eine Verunreinigung Fische in einer Zuchtanlage, ist das vom Schutzzweck dieser Vorschriften erfasst. Bei Verschulden besteht daher Anspruch auf Ersatz, auch wenn Sie die Anlage nur aufgrund eines Vertrags mit dem Berechtigten betreiben.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 23.07.2020 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Jedermann ist normativ zur Gewässerreinhaltung verpflichtet. Die durch eine Wasserverunreinigung erfolgte Tötung von Fischen in einer Fischzuchtanlage, die auf Grund eines schuldrechtlichen Vertrages mit dem Wasserberechtigten (Grundeigentümer) betrieben wird, ist vom Schutzzweck der §§ 30 f WRG umfaßt und verpflichtet bei Verschulden zum Schadenersatz.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027568 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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