Wer bekommt Ersatz, wenn der Ernährer der Familie getötet wurde?
günstig für Hinterbliebener betrifft Hinterbliebene, Witwen, Kinder, Geschädigte, Schädiger
Ersetzt wird das, was Ihnen der Getötete nach dem Gesetz an Unterhalt schuldete. Voraussetzung ist also, dass Ihnen ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch gegen ihn zustand. Sie sollen grundsätzlich so gestellt werden, wie Sie stünden, wenn er nicht getötet worden wäre.
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Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 25.06.2024 (22 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1963)
§ 1327 ABGB soll diesen Personen das ersetzen, was sie vom Getöteten aus dem Titel des gesetzlichen Anspruches auf Unterhalt verlangen konnten.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Grundvoraussetzung des Anspruchs nach § 1327 ABGB ist das Bestehen eines gesetzlichen Unterhaltsanspruchs.OGH 2 Ob 62/12z, 07.08.2012
- Maßgebend für die Berechnung des Entgangs sind dabei letztlich die tatsächlich erbrachten, Unterhaltscharakter aufweisenden Leistungen, soferne sie nicht auffallend über das gesetzliche Maß des Unterhalts hinausgehen, also noch einigermaßen im Verhältnis zu diesem stehen.OGH 1 Ob 66/08z, 25.11.2008
- Im Falle der bloßen Gefährdungshaftung nach § 12 Abs 2 EKHG und § 3 RHPflG ist der Ersatzanspruch nach dem gesetzlichen Unterhaltsanspruch zu beurteilen. Es kommt nicht darauf an, ob der tatsächlich geleistete Unterhalt höher war als der gesetzliche.OGH 2 Ob 281/02s, 12.09.2003
- Der Hinterbliebene ist grundsätzlich so zu stellen, wie er stünde, wenn der zum Unterhalt Verpflichtete nicht getötet worden wäre.OGH 2 Ob 175/00z, 21.06.2001
- Der gesetzliche Unterhaltsanspruch ist als Mindestanspruch nach § 1327 ABGB anzusehen.OGH 2 Ob 243/99w, 02.09.1999
- Es ist insoweit Schadenersatz zu leisten, als die entgangenen Leistungen Unterhaltscharakter haben.OGH 8 Ob 65/85, 21.11.1985
- Geschiedene Ehefrau.OGH 8 Ob 247/80, 12.02.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031391 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 22.
- OGH 2 Ob 113/24t, 25.06.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 6 Ob 131/23t, 18.06.2024, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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