Muss ich das Dienstauto nach dem Job weiter zahlen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 28.03.2017 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dies kann allerdings dann nicht gelten, wenn der Dienstgeber das Fahrzeug nach Auflösung des Dienstverhältnisses selbst weiterverwendet und der Nutzen aus dem Fahrzeug nicht dem Dienstnehmer, sondern ausschließlich dem Dienstgeber zukommt, obwohl der Dienstgeber – neben der tatsächlich erfolgten Kündigung des Dienstverhältnisses – die Möglichkeit gehabt hätte, das Fahrzeug an den Leasinggeber zurückzustellen.OGH 8 ObA 20/17z, 28.03.2017
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027915 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 8 ObA 20/17z, 28.03.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja, aber nur zum Teil. Ist das Fahrzeug vor allem für den Betrieb bestimmt und dürfen Sie es zusätzlich privat nutzen, gilt nur der Mehraufwand durch die Privatnutzung als Teil Ihres Entgelts. Für die Bewertung dieses Vorteils sind die amtlichen Sachbezugswerte eine brauchbare Richtschnur.
Ja. Zum Entgelt gehört alles, was Sie dafür bekommen, dass Sie Ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen, also auch Sachleistungen wie die private Nutzung eines Dienstwagens. Es kommt nicht auf die Bezeichnung an, sondern darauf, welche Funktion die Leistung tatsächlich hat. Echter Ersatz von Auslagen im Interesse des Arbeitgebers ist dagegen kein Entgelt.