Zum Inhalt springen

Zählt der privat genutzte Dienstwagen zu meinem Gehalt?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellte
Ja. Zum Entgelt gehört alles, was Sie dafür bekommen, dass Sie Ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen, also auch Sachleistungen wie die private Nutzung eines Dienstwagens. Es kommt nicht auf die Bezeichnung an, sondern darauf, welche Funktion die Leistung tatsächlich hat. Echter Ersatz von Auslagen im Interesse des Arbeitgebers ist dagegen kein Entgelt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (34 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1976)

Entgelt umfasst nach dem auf dem Gebiet des Arbeitsrechts üblichen Sprachgebrauch jede Leistung, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber dafür bekommt, dass er ihm seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031505 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 34.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Begriff des Monatsentgelts im Dienstrecht

Im Recht der Vertragsbediensteten bedeutet Monatsentgelt nicht die gesamte Entlohnung. Gemeint ist der Hauptbezug samt bestimmten dazugehörenden Zulagen. Die übrigen Entlohnungen und Nebengebühren stehen daneben.

günstig für Arbeitgeber Bemessungsgrundlage der Abfertigung

Bei Vertragsbediensteten meint das Monatsentgelt nicht die gesamte Entlohnung, sondern steht neben den übrigen Bezügen wie Familienzulage, Mehrarbeitsvergütung oder Aufwandsentschädigung. Für die Abfertigung zählen das Monatsentgelt, die Familienzulagen sowie die Teuerungszuschläge und Ausgleichszulagen. Sonderzahlungen nach den Teuerungszuschlagsverordnungen zählen nicht dazu.

Verwandte Fragen

Arbeitsrecht · Privatnutzung des Dienstautos als Entgelt
Arbeitsrecht · Umfang des Entgeltbegriffs
Arbeitsrecht · Weiter Entgeltbegriff im Arbeitsrecht
Arbeitsrecht · Was zum Monatsentgelt zählt
Arbeitsrecht · Provision als Teil des Entgelts