Zählt der privat genutzte Dienstwagen zu meinem Gehalt?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (34 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1976)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zurverfügungstellung eines Dienstwagens zu privaten Zwecken.OGH 8 ObA 52/22p, 30.08.2022
- Hier: Das Entgelt umfasst jede Leistung, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber dafür bekommt, dass er ihm seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt.OGH 8 ObA 66/20v, 18.12.2020
- Hier: Diensterfindungsvergütung iSd § 8 Abs 1 PatG.OGH 9 ObA 44/17m, 25.07.2017
- Hier: Dienstgeberanteile zur Sozialversicherung.OGH 7 Ob 28/12m, 19.12.2012
- Dabei kommt es nicht auf die Bezeichnung, sondern nur auf die tatsächliche Funktion der Leistung an. Auch alle Arten von Naturalleistungen oder Sachzuwendungen sind dem Entgelt zuzurechnen.OGH 9 ObA 46/11x, 26.05.2011
- Hier: Druckwerkszulage.OGH 8 ObA 72/04b, 30.06.2005
- Der Begriff Entgelt ist weit auszulegen.OGH 8 ObA 72/04b, 30.06.2005
- Hier: Anwesenheitsprämie und Schichtzulage.OGH 9 ObA 295/00y, 07.06.2001
- Hier: Prämien.OGH 8 ObA 2342/96m, 16.01.1997
- § 48 ASGG.OGH 8 ObA 2312/96z, 28.11.1996
- Vergütung von Fahrtauslagen über das Ausmaß der tatsächlichen, dem Arbeitgeber nachgewiesenen Auslagen hinaus.OGH 8 ObA 2312/96z, 28.11.1996
- Hier: Auch dem Naturalbezug von Freiflugtickets und Dienstkleidung kommt Entgeltcharakter zu.OGH 9 ObA 2019/96v, 15.05.1996
- Somit auch die Sonderzahlungen.OGH 8 Ob 30/95, 16.11.1995
- Leistungen Dritter sind dem Arbeitsentgelt zuzurechnen, wenn zwischen dem Dienstgeber und dem Dienstnehmer entsprechende vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden oder wenn sich eine Zuordnung der Leistungen aus den sonstigen Umständen ergibt; so wenn sie etwa für Tätigkeiten gewährt werden, die zu den dienstvertraglich geschuldeten zählen. (§ 48 ASGG)OGH 9 ObA 249/94, 11.01.1995
- Hier: Gegen jederzeitigen Widerruf gewährte Prämie.OGH 9 ObA 94/94, 08.06.1994
- Zulagen sind grundsätzlich Entgelt, soferne sie nicht die Funktion einer Aufwandsentschädigung haben.OGH 9 ObA 365/93, 26.01.1994
- Eine als Aufwandsentschädigung bezeichnete Leistung ist aber Entgelt, wenn sie tatsächlich keine Aufwandsfunktion erfüllt und kein anderer Rechtsgrund in Betracht kommt (hier Organisationspauschale). Der Wert der Privatnutzung des Dienstkraftwagens ist Gehaltsbestandteil.OGH 9 ObA 19/93, 24.02.1993
- Also auch Leistungen zusätzlicher Art oder erfolgsorientierte Entgeltsarten.OGH 9 ObA 19/93, 24.02.1993
- Kein Entgelt ist die Vergütung von Auslagen und Aufwendungen des Arbeitnehmers im Interesse des Arbeitgebers, deren Ersatz er in analoger Anwendung des § 1014 ABGB vom Arbeitgeber fordern kann.OGH 9 ObA 19/87, 17.06.1987
- Es ist aber nach der Rechtsprechung eine gewisse Regelmäßigkeit der Zuwendung erforderlich.OGH 14 ObA 5/87, 24.02.1987
- Hier: Art IX Abs 2 UrlGOGH 4 Ob 104/78, 08.05.1979
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031505 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 34.
- OGH 9 ObA 13/25i, 29.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 52/22p, 30.08.2022, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 66/20v, 18.12.2020, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 44/17m, 25.07.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Im Recht der Vertragsbediensteten bedeutet Monatsentgelt nicht die gesamte Entlohnung. Gemeint ist der Hauptbezug samt bestimmten dazugehörenden Zulagen. Die übrigen Entlohnungen und Nebengebühren stehen daneben.
Bei Vertragsbediensteten meint das Monatsentgelt nicht die gesamte Entlohnung, sondern steht neben den übrigen Bezügen wie Familienzulage, Mehrarbeitsvergütung oder Aufwandsentschädigung. Für die Abfertigung zählen das Monatsentgelt, die Familienzulagen sowie die Teuerungszuschläge und Ausgleichszulagen. Sonderzahlungen nach den Teuerungszuschlagsverordnungen zählen nicht dazu.