Zählt es als Anordnung, wenn ich mein Auto verwenden muss?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 27.02.2018 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2018)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Schlüssige Anordnung durch entsprechenden Einsatz im Beschäftigerbetrieb, aufgrund dessen die rechtzeitige Anreise bzw Abreise ohne Nutzung des Privat-PKW faktisch nicht möglich wäre.OGH 9 ObA 152/17v, 27.02.2018
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131992 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 9 ObA 152/17v, 27.02.2018, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
KollV für Arbeitskräfteüberlassung AbschnVIIII Pkt14
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja, wenn Sie das vereinbart haben und das Fahrzeug auf Ihren Wunsch angeschafft wurde. Eine solche Abrede beschränkt Ihre Erwerbsfreiheit nicht und ist daher wirksam. Anders liegt es, wenn Ihr Arbeitgeber das Fahrzeug nach dem Ende selbst weiterverwendet und der Nutzen allein bei ihm liegt.
Nein. Die Anordnung, sich in einem Gebiet aufzuhalten, aus dem der Dienstort in längstens eineinhalb Stunden erreichbar ist, verpflichtet Sie nicht zum Aufenthalt an einem bestimmten Ort.