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Darf mein Vertrag die Provisionsregeln des Gesetzes abändern?

günstig für Arbeitgeber betrifft Angestellte, Verkäufer, Arbeitgeber
Ja. Die gesetzlichen Regeln darüber, wann eine Provision entsteht und wann sie fällig wird, sind größtenteils nicht zwingend. Ihr Dienstvertrag darf davon abweichen oder solche Ansprüche einschränken.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 27.09.2017 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Die Bestimmungen des § 10 Abs 3 und 4 AngG sind so wie die meisten übrigen die Provisionsgewährung an Angestellte regelnden Bestimmungen des AngG (mit Ausnahme des § 10 Abs 5 und des § 12 AngG) nicht zwingend, so daß sie durch den Dienstvertrag aufgehoben oder beschränkt werden können (§ 40 AngG). Einer Vereinbarung, die den Erwerb oder die Fälligkeit des Anspruches auf Provision abweichend von § 10 Abs 3 und 4 AngG regelt, stehen daher zwingende Bestimmungen des Angestelltengesetzes nicht entgegen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027946 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Frist für den Provisionsauskunftsanspruch

Ja. Der Anspruch auf Mitteilung über Ihre Provisionen kommt unmittelbar aus dem Arbeitsverhältnis und ist kein Ersatzanspruch wegen einer Entlassung. Die kurze Frist, die für solche Ersatzansprüche gilt, greift dafür deshalb nicht.

günstig für Arbeitnehmer Abfertigung und Verschlechterungsverbot

Nur zu Ihren Gunsten. Wird Ihre Abfertigung nach Zeiten unterschiedlicher Arbeitszeit im Durchschnitt berechnet, darf eine andere Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder im Kollektivvertrag für Sie nur günstiger sein. Eine Verschlechterung dieser Rechtsposition ist nicht zulässig.

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