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Wann steht dem Vermittler eine Provision zu?

betrifft Makler, Vermittler, Auftraggeber, Käufer, Verkäufer
Eine Provision setzt voraus, dass ein Geschäft vermittelt und dadurch abgeschlossen wurde. Sie gebührt auch dann, wenn statt des aufgetragenen ein gleichwertiges Geschäft zustande gebracht wurde. Wer ohne Auftrag tätig wird, bekommt nie eine Provision.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1938, zuletzt bestätigt am 26.04.2024 (38 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1938)

Wesentliche Voraussetzung für das Entstehen eines Provisionsanspruches ist die Vermittlung eines Geschäftsabschlusses. Die Provision gebührt auch, wenn nicht das aufgetragene, aber ein zweckgleichwertiges Geschäft vom Vermittler zustande gebracht wurde. Einem Geschäftsführer ohne Auftrag gebührt nie eine Provision.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 12 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029698 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 38.

Im Gesetz

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