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Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch · unverändert seit 1917

ABGB § 1162b

§ 1162b. Wenn der Dienstgeber den Dienstnehmer ohne wichtigen Grund vorzeitig entläßt oder wenn ihn ein Verschulden an dem vorzeitigen Austritte des Dienstnehmers trifft, behält dieser, unbeschadet weitergehenden Schadenersatzes, seine vertragsgemäßen Ansprüche auf das Entgelt für den Zeitraum, der bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses durch Ablauf der Vertragszeit oder durch ordnungsmäßige Kündigung hätte verstreichen müssen, unter Anrechnung dessen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat. Soweit jedoch der oben genannte Zeitraum drei Monate nicht übersteigt, kann der Dienstnehmer das ganze für diese Zeit gebührende Entgelt ohne Abzug sofort fordern.
Wortlaut aus dem Bundesrecht konsolidiert · im RIS ansehen

Was die Gerichte dazu entschieden haben

Ja. Als Arbeitnehmer dürfen Sie den Bruttolohn einklagen; das Begehren ist bestimmt genug, und daraus kann auch vollstreckt werden. Ihr Arbeitgeber behält Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge erst bei der Auszahlung ein und führt sie ab.

Bei einem Lehrvertrag beendet eine Entlassung ohne Grund den Vertrag nicht. Der Vertrag bleibt trotz dieser Erklärung aufrecht.

Wer ungerechtfertigt entlassen wurde oder wegen eines Verschuldens des Arbeitgebers vorzeitig ausgetreten ist, soll finanziell so stehen wie bei einer ordentlichen Beendigung. Deshalb wird die Zeit bis zu dem Tag, an dem das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß geendet hätte, zur Dienstzeit dazugerechnet. Die Abfertigung wird nach dieser längeren Dienstzeit bemessen.

Nein. Wird das Dienstverhältnis im Probemonat gelöst, entstehen daraus keine Ansprüche, gleichgültig ob es einen wichtigen Grund gab oder gar keinen. Das gilt auch, wenn der Vertrag schon vor dem ersten Arbeitstag aufgelöst wird.

Nicht doppelt. Machen Sie als Teil der Kündigungsentschädigung eine Urlaubsentschädigung für nicht verbrauchten Urlaub geltend, müssen Sie sich den Urlaub anrechnen lassen, der Ihnen für dieselbe Zeit beim neuen Dienstgeber zusteht. Sonst wären Sie für denselben Zeitraum doppelt abgegolten.

War die Entlassung unberechtigt und kann sie auch nicht in eine Kündigung umgedeutet werden, müssen Sie den Bestandschutz nicht in Anspruch nehmen. Sie können stattdessen jene Ansprüche geltend machen, die für den Fall einer ungerechtfertigten Beendigung vorgesehen sind.

In manchen Kollektivverträgen verfallen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, wenn Sie sie nicht binnen drei Monaten schriftlich geltend machen. Es genügt nicht, allgemein alle noch offenen Ansprüche anzumelden. Sie müssen zwar meist keine genaue Summe nennen, aber so genau sein, dass der Arbeitgeber erkennt, um welche Art von Ansprüchen es geht.

Wer wegen der Insolvenz des Arbeitgebers vorzeitig austritt, leitet seine Ansprüche aus den Regeln über die vorzeitige Beendigung ab. Er bekommt daher nur das Entgelt für jenen Zeitraum, der bis zu einer ordnungsgemäßen Beendigung des Arbeitsverhältnisses verstrichen wäre. Sie sollen so gestellt werden, als wäre das Arbeitsverhältnis vom Insolvenzverwalter gekündigt worden.

Auch der Austritt wegen der Insolvenz des Arbeitgebers begründet einen Anspruch auf Kündigungsentschädigung. Dabei sind eine vereinbarte längere Kündigungsfrist und der Kündigungstermin zu beachten. Wie lange das Entgelt gebührt, richtet sich danach, wann das Arbeitsverhältnis ohne die Insolvenzeröffnung hätte beendet werden können.

Die Bestimmungen über die Ansprüche nach einer vorzeitigen Beendigung und über die Auflösung von Arbeitsverträgen in der Insolvenz setzen keine persönliche Abhängigkeit voraus. Sie sind nicht darauf ausgerichtet, den sozial Schwächeren zu schützen. Deshalb kommen sie nicht nur klassischen Arbeitnehmern zugute.

Aus Ihrer Treuepflicht kann sich eine Auskunftsobliegenheit ergeben, die Beweislast dreht sich dadurch aber nicht um. Der Arbeitgeber muss beweisen, was Sie sich erspart oder anderweitig verdient haben und was er deshalb abziehen darf; das gilt auch für bezogenes Arbeitslosengeld. Bestreiten Sie, Einkünfte erzielt zu haben, und gelingt ihm dieser Beweis nicht, bleibt Ihr Anspruch ungekürzt.

Die Bestimmung über Arbeitsverträge in der Insolvenz und die dazu ergangene Rechtsprechung gelten auch für den freien Dienstvertrag. Wer auf dieser Grundlage beschäftigt ist, wird also gleich behandelt.

Ja. Sind Sie besonders vor Kündigung oder Entlassung geschützt, können Sie auf diesen Schutz verzichten und statt der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses die Ansprüche wegen unberechtigter Beendigung geltend machen. Sie haben also die Wahl.

Wenn Sie darauf bestehen, dass Ihr Arbeitsverhältnis weiterläuft, müssen Sie zur Arbeit bereit sein. Diesen Anspruch können Sie aber nicht zeitlich unbegrenzt geltend machen.

Ein Lehrverhältnis kann einvernehmlich vorzeitig aufgelöst werden. Deshalb können Sie sich als Lehrling mit einer an sich unwirksamen Entlassung ausdrücklich oder durch Ihr Verhalten einverstanden erklären; das Lehrverhältnis endet dann rückwirkend mit dem Zugang dieser Erklärung. Sie können also auf Ihren besonderen Schutz verzichten und statt der Fortsetzung Ihre Geldansprüche geltend machen.

Sie selbst. Wenn Sie Ansprüche daraus ableiten, dass Sie unberechtigt entlassen wurden, müssen Sie beweisen, dass eine Entlassung überhaupt ausgesprochen wurde.

Behauptet Ihr Dienstgeber, Sie müssten sich einen anderweitigen Verdienst anrechnen lassen, muss er das behaupten und beweisen. Die Last dafür liegt bei ihm.

Ja, aber erst nach den ersten drei Monaten und immer nur für den jeweils gleichen Zeitraum. Rückblickend wird verglichen, was Sie sich erspart und was Sie anderweitig verdient oder absichtlich nicht verdient haben. Damit soll verhindert werden, dass Sie durch die Beendigung bereichert werden.

Ein absichtliches Versäumen liegt nur vor, wenn Sie bei reellen Chancen keine Anstrengung unternehmen, sich eine Ersatzbeschäftigung zu verschaffen, die Ihnen nach Treu und Glauben zumutbar ist. Einem Arbeitnehmer, der mit Frau und Kleinkind an einem Ort wohnt, an dem seine Frau arbeitet, ist eine Saisonstelle an einem zu weit entfernten Arbeitsplatz nicht zumutbar.

Stehen Sie unter besonderem Schutz vor Kündigung und Entlassung und wird das Arbeitsverhältnis unwirksam beendet, können Sie wählen. Sie können sich darauf berufen, dass die Beendigung unwirksam ist, oder eine Entschädigung für die rechtswidrige Beendigung verlangen. Eine unwirksame Beendigung wird nicht nachträglich in eine wirksame zu einem späteren Zeitpunkt umgedeutet.

Nein, wenn Sie in dieser Zeit ohnehin kein Entgelt bekommen hätten. Treten Sie wegen der Insolvenz Ihres Dienstgebers aus, steht Ihnen für jenen Zeitraum, in dem eine ordentliche Kündigung möglich gewesen wäre, keine Entschädigung zu, wenn Sie aus besonderen Gründen wie der Karenz keine vertragsmäßigen Entgeltansprüche gehabt hätten.

Nein, wenn Sie die Auflösung gegen sich gelten lassen. Aus dem Formfehler allein können Sie keine Ansprüche ableiten, sondern nur daraus, dass die Auflösung unbegründet war. Da eine Auflösung in der Probezeit keinen Grund braucht, bleibt in diesem Fall kein Schadenersatz.

Wird ein Vertrag über den Alleinvertrieb vertragswidrig vorzeitig aufgelöst, richtet sich Ihr Ersatz nach dem Schaden aus der Nichterfüllung. Dabei wird berücksichtigt, welche Vorteile Ihnen daraus zugekommen sind und was Sie zur Verringerung Ihres Schadens tun mussten.

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