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Endet mein Dienstverhältnis, wenn ich in den Aufsichtsrat wechsle?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Angestellte, Aufsichtsräte, Vorstände, Aktiengesellschaften
Nein. Solange ein Angestellter einer Aktiengesellschaft Mitglied des Aufsichtsrats ist, ruht sein bestehendes Dienstverhältnis, es erlischt aber nicht. Anders liegt es bei der Bestellung zum Vorstandsmitglied: Dann erlischt das bisherige Angestelltenverhältnis im Zweifel, und die Abfertigung wird fällig.

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Vorsicht, diese Regel ist nicht mehr sicher. Der OGH hat in einer späteren Entscheidung anders entschieden: OGH 9 ObA 67/18w, 30.08.2018 Lesen Sie diese Entscheidung, bevor Sie sich auf die Regel verlassen.

Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 30.08.2018 (2 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1953)

Für die Dauer der Funktion eines Angestellten einer Aktiengesellschaft als Aufsichtsratsmitglied ruht das bestehende Dienstverhältnis, erlischt aber nicht.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026464 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Abfertigung beim Wechsel in den Vorstand

Ja, eine solche Vereinbarung ist zulässig. Die Abfertigung aus dem bisherigen Angestelltenverhältnis wird dann nicht ausbezahlt; dafür werden die früheren Zeiten später mitgerechnet und nach dem höheren Vorstandsbezug bemessen. Insgesamt stehen Sie damit nicht schlechter.

günstig für Arbeitgeber Vorstand einer Aktiengesellschaft, kein Arbeitsvertrag

Nein. Wer im Vorstand einer Aktiengesellschaft tätig ist, arbeitet nicht persönlich abhängig. Sein Anstellungsvertrag ist deshalb kein Arbeitsvertrag, sondern ein freier Dienstvertrag.

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