Zählen Überstunden und Prämien bei der Abfertigung mit?
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Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 30.08.2018 (26 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1973)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Abfertigung.OGH 9 ObA 151/17x, 30.08.2018
- Hier: Zur Frage der (Nicht‑)Berücksichtigung von Entgeltansprüchen aus Gleitzeitguthaben.OGH 9 ObA 124/12v, 29.01.2013
- Hier: Unregelmäßig gewährter, in 12-tel Anteilen monatlich ausbezahlter Jahresbonus.OGH 9 ObA 59/06a, 27.09.2006
- Der Entgeltbegriff des AngG ist ein umfassender; er mitumfasst neben dem eigentlichen Gehalt auch die übrigen zusätzlichen Zahlungen, insbesondere auch Sonderzahlungen.OGH 9 ObA 224/00g, 23.05.2001
- Privatnutzung des PKW - Schätzung nach § 273 Abs 1 ZPO.OGH 8 ObA 42/98d, 12.02.1998
- Hier: Provisionen eines Fußballtrainers für gelegentlich vermittelte Werkverträge - verneint.OGH 8 ObA 42/98d, 12.02.1998
- Auch der Naturalbezug von Freiflugtickets und Dienstkleidung, unabhängig von einer Widerrufbarkeit - Durchschnitt des letzten Jahres.OGH 9 ObA 2019/96v, 15.05.1996
- Gewinnbeteiligung des letzten Jahres (§ 48 ASGG).OGH 8 ObA 277/94, 13.10.1994
- Auch die private Personenkraftwagenbenützung oder Dienstwohnungen.OGH 9 ObA 76/94, 25.05.1994
- GewinnprämieOGH 9 ObA 145/90, 27.06.1990
- Hier: IESG - Berechnung.OGH 9 ObS 1/89, 15.03.1989
- Hier: Regelmäßig geleistete Überstunden.OGH 9 ObA 138/87, 18.11.1987
- BauzulageOGH 4 Ob 63/81, 07.07.1981
- Regelmäßig im Monat wiederkehrenden Bezüge, aber auch die in größeren Zeitabschnitten oder nur einmal im Jahr zur Auszahlung gelangenden Entgeltbeträge, wie etwa Aushilfen, Urlaubsaushilfen, Remunerationen, Zulagen oder Prämien.OGH 4 Ob 13/81, 17.02.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028490 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 26.
- OGH 9 ObA 151/17x, 30.08.2018, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 27/17m, 25.07.2017, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 44/17m, 25.07.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Bei Vertragsbediensteten meint das Monatsentgelt nicht die gesamte Entlohnung, sondern steht neben den übrigen Bezügen wie Familienzulage, Mehrarbeitsvergütung oder Aufwandsentschädigung. Für die Abfertigung zählen das Monatsentgelt, die Familienzulagen sowie die Teuerungszuschläge und Ausgleichszulagen. Sonderzahlungen nach den Teuerungszuschlagsverordnungen zählen nicht dazu.
Nein. Nebengebühren gehören nicht zu den Zulagen, die das Gesetz abschließend aufzählt. Sie werden daher nicht dem Monatsentgelt zugerechnet, wenn Ansprüche danach bemessen werden. Auch Überstundenvergütungen und eine Bereitschaftsentschädigung fallen nicht darunter.