Reicht es, dem Chef zu sagen, dass ich zum Arzt gehe?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 26.09.2024 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2004)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zugang einer Krankmeldung durch Hinterlegung im Rezeptionsbereich einer ZahnarztpraxisOGH 8 ObA 5/24d, 15.02.2024
- Welcher konkreten Formulierung sich der behandelnde Arzt bedient, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab und begründet in der Regel keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO.OGH 9 ObA 97/10w, 29.08.2011
- Hier: Im Zusammenhang mit der Frage, ob die Voraussetzungen für die Entgeltfortzahlung nach § 5 EFZG gegeben sind.OGH 8 ObA 36/07p, 30.07.2007
- Eine besondere Form der Mitteilung ist nicht vorgesehen; es muss für den Arbeitgeber lediglich ersichtlich sein, dass der Arbeitnehmer krankheitsbedingt an seiner Arbeit verhindert ist.OGH 8 ObA 36/07p, 30.07.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119372 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 8.
- OGH 8 ObA 44/24i, 26.09.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 5/24d, 15.02.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 43/18s, 17.05.2018, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
EFZG §4 Abs1
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Es genügt, wenn Sie als Grund Krankheit angeben; die Meldung soll den Arbeitgeber nur rasch über Ihren Ausfall informieren. Erkranken Sie während eines durchgehenden Krankenstandes zusätzlich, müssen Sie das nicht neuerlich melden.
Nein. Nach der Entlassung trifft den Angestellten keine Pflicht mehr, dem Dienstgeber eine Dienstverhinderung anzuzeigen.