Kann mich der Chef wegen meines Verhaltens im Krankenstand entlassen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (31 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Vorzeitige Auflösung nach § 45 Abs 2 Z 2 Vertragsbedienstetenordnung 1995.OGH 9 ObA 67/23b, 27.09.2023
- Hier: Teilnahme des Klägers, der als Angehöriger der COVID-19-Risikogruppe nach § 735 Abs 3 ASVG dienstfreigestellt war, an einer Sportschützenveranstaltung und Abnehmen der Gesichtsmaske während des Gruppenfotos bei der Siegerehrung, sonst Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen (keine Vertrauensunwürdigkeit).OGH 8 ObA 77/22i, 25.01.2023
- Diese Rechtsprechung lässt sich aber nicht unmittelbar auf die Freistellung nach § 735 Abs 3 ASVG übertragen, weil es hier gar nicht um die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit bei einer konkreten Krankheit geht, sondern um die Vermeidung von Risiken für Dienstnehmer mit einer Vorerkrankung.OGH 8 ObA 77/22i, 25.01.2023
- Hier: Reise während des Krankenstands, um einen Auftritt als DJ zu absolvieren.OGH 9 ObA 96/21i, 17.02.2022
- Hier: Die aufgrund einer eitrigen Pharyngitis (Rachenentzündung) im Krankenstand befindliche Klägerin tätigte eine mehrstündige Autofahrt nach Serbien (als Beifahrerin), obwohl ihr der sie krankschreibende Arzt (nur) Ausgehzeiten von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr bw von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr genehmigt und körperliche Schonung verordnet hatte. Die Klägerin hat damit in eklatanter Weise sowohl gegen eine ausdrückliche ärztliche Anordnung verstoßen als auch die nach der allgemeinen Lebenserfahrung üblichen Verhaltensweisen bei der in Rede stehenden Krankheit verletzt.OGH 8 ObA 47/14s, 25.08.2014
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- Hier: Verwirklichung des Entlassungstatbestands nach § 82 lit f GewO bejaht, weil Arbeitnehmer während seines asthmabedingten Krankenstands zu einer nicht unverzüglich notwendigen Zahnbehandlung nach Ungarn reiste.OGH 8 ObA 50/08y, 13.11.2008
- Hier: Der Kläger hat durch seine Urlaubsreise (langes Anstellen, sitzende Zwangshaltung im Flugzeug, Taxi- und Busfahrten sowie Fehlen einer Therapiemöglichkeit) Handlungen gesetzt, die geeignet waren, den Krankheitsverlauf negativ zu beeinflussen und/oder den Heilungsverlauf zu verzögern.OGH 9 ObA 42/08d, 10.04.2008
- Missachtet ein infolge Krankheit arbeitsunfähiger Arbeitnehmer die Anordnungen seines Arztes betont und in erheblichem Maße und ist dieses Verhalten geeignet, den Krankheitsverlauf negativ zu beeinflussen oder den Heilungsverlauf zu verzögern, so kann darin eine zur Entlassung des Arbeitnehmers berechtigende Vertrauensverwirkung im Sinn des dritten Tatbestandes des § 27 Z 1 AngG liegen.OGH 9 ObA 35/04v, 23.06.2004
- Das Verhalten der Klägerin, entgegen dem ausdrücklichen ärztlichem Ausgehverbot eine nicht der Deckung eines lebensnotwendigen Bedarfes dienende Einkaufsfahrt zu unternehmen, muss als gröbliche und beharrliche Verletzung ihrer Verpflichtung gegenüber ihrer Dienstgeberin gewertet werden, sich so zu verhalten, dass der Genesungsprozess nicht unnötig verzögert und ihre Arbeitsfähigkeit möglichst bald wieder hergestellt wird.OGH 8 ObA 12/00y, 24.02.2000
- Ob das Verhalten rein theoretisch zur Verzögerung des Heilungsverlaufes geeignet war, darauf kommt es bei einem nicht subjektiv vorwerfbaren Verhalten, das weder in erkennbarer Weise ärztliche Anordnungen oder allgemein übliche Verhaltensweisen offenkundig verletzte, aber nicht an.OGH 9 ObA 287/98s, 09.12.1998
- Hier: Kein überschreiten der Ausgehzeit; es ist in keiner Weise ersichtlich, dass etwa ein Spaziergang nach 17.00 Uhr im Vergleich zu einem davor der raschen Genesung abträglich sein könnte.OGH 8 ObA 149/98i, 25.06.1998
- Hier: Kein Verstoß, wenn der infolge eitriger Hühneraugen arbeitsunfähige Arbeiter anlässlich des Arztbesuches auch einen Bankweg erledigt. (§ 48 ASGG).OGH 8 ObA 206/94, 17.03.1994
- § 48 ASGG.OGH 9 ObA 9/89, 13.12.1988
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060869 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 31.
- OGH 9 ObA 87/24w, 29.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 54/24k, 05.12.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 67/23b, 27.09.2023, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 77/22i, 25.01.2023, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 96/21i, 17.02.2022, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 18/18g, 29.05.2018, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 150/17z, 27.02.2018, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
GewO 1859 §82 litf
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Von Unfähigkeit als Entlassungsgrund kann nur gesprochen werden, wenn sich aus Ihrem Verhalten zeigt, dass Sie die aufgetragene angemessene Arbeit körperlich oder geistig nicht bewältigen können. Eine Nachlässigkeit, die nicht allein Ihnen anzulasten ist, reicht dafür nicht.
Ihr Fernbleiben ist auch dann entschuldigt, wenn ein Arzt Sie krank geschrieben hat, obwohl dafür sachlich kein Anlass bestand. Sie dürfen in der Regel auf die ärztliche Bestätigung vertrauen. Der Arbeitgeber kann aber beweisen, dass Sie tatsächlich arbeitsfähig waren und das wussten, etwa weil Sie den Arzt bewusst falsch informiert haben.