Wessen Beschimpfungen berechtigen mich zum sofortigen Austritt?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 29.04.2021 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: "Seniorchef".OGH 9 ObA 19/21s, 29.04.2021
- Ein gewerberechtlicher Geschäftsführer (§ 39 Abs 1 GewO) ist als solcher noch kein Repräsentant für Personalangelegenheiten.OGH 9 ObA 45/18k, 30.08.2018
- Der beklagte Verein muss sich die Äußerungen seines Präsidenten als Organ zurechnen lassen.OGH 9 ObA 42/05z, 22.02.2006
- Der Leiter einer von vielen Filialen eines österreichweit agierenden Handelsunternehmens übt im allgemeinen keine echte Unternehmer-(Arbeitgeber)-Funktion aus.OGH 9 ObA 90/98w, 01.04.1998
- Hier: Betriebsleiter gegenüber einem Lehrling, auch wenn er weder Lehrberechtigter noch Ausbilder im Sinne der §§ 2 und 3 BAG ist (§ 48 ASGG).OGH 9 ObA 80/87, 30.09.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029091 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 8.
- OGH 9 ObA 19/21s, 29.04.2021, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 45/18k, 30.08.2018, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nicht immer. Normalerweise entschuldigt nur die Erregung über ein unmittelbar davor liegendes Verhalten. Hat Ihr Arbeitgeber Sie aber über längere Zeit in Ihren berechtigten Interessen schwer verletzt, wird an den Auslöser Ihrer Erregung ein weniger strenger Maßstab angelegt.
Nein. Auch erhebliche Ehrverletzungen rechtfertigen keine Entlassung, wenn die Umstände des Falles die Beleidigung noch entschuldbar erscheinen lassen. Das gilt etwa bei einer Provokation durch den Dienstgeber oder bei einer situationsbedingten Fehlreaktion.