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Wessen Beschimpfungen berechtigen mich zum sofortigen Austritt?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Vorgesetzte, Lehrlinge
Nur die des Betriebsinhabers oder bei Firmen des vertretungsbefugten Organs, also dessen, der für das ganze Unternehmen verantwortlich ist und Abhilfe schaffen kann. Gleichgestellt sind Personen, die wirklich selbständig Arbeitgeberfunktionen ausüben. Ein Leiter einer von vielen Filialen zählt in der Regel nicht dazu.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 29.04.2021 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Dienstgeber im Sinne dieser Bestimmung ist grundsätzlich nur der Geschäftsinhaber (bei juristischen Personen die vertretungsbefugten Organe), also derjenige, der die Verantwortung für das gesamte Unternehmen trägt und in der Lage ist, Abhilfe zu schaffen und weitere Ehrverletzungen in Zukunft zu verhindern. Ihm gleichgestellt sind jene Personen, die kraft ihrer Befugnisse und ihre Stellung gegenüber den anderen Dienstnehmern als zur selbständigen Geschäftsführung berufene Stellvertreter anzusehen sind, also nur solche Personen, die zur selbständigen Ausübung von Unternehmer- und insbesondere Arbeitgeberfunktionen berechtigt sind.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029091 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 8.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Entlassung wegen Erregung über den Arbeitgeber

Nicht immer. Normalerweise entschuldigt nur die Erregung über ein unmittelbar davor liegendes Verhalten. Hat Ihr Arbeitgeber Sie aber über längere Zeit in Ihren berechtigten Interessen schwer verletzt, wird an den Auslöser Ihrer Erregung ein weniger strenger Maßstab angelegt.

günstig für Arbeitnehmer Beleidigung als Entlassungsgrund

Nein. Auch erhebliche Ehrverletzungen rechtfertigen keine Entlassung, wenn die Umstände des Falles die Beleidigung noch entschuldbar erscheinen lassen. Das gilt etwa bei einer Provokation durch den Dienstgeber oder bei einer situationsbedingten Fehlreaktion.

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