Wann rechtfertigt eine Beschimpfung eine Entlassung?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellte
Ob eine Äußerung eine Entlassung rechtfertigt und ob eine Weiterbeschäftigung zumutbar bleibt, hängt immer vom Einzelfall ab. Es kommt unter anderem darauf an, welche Stellung Sie im Betrieb haben, welchen Bildungsgrad Sie besitzen, um welche Art von Betrieb es sich handelt, welcher Umgangston dort herrscht, bei welcher Gelegenheit die Äußerung fiel und wie Sie sich bisher verhalten haben.
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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 27.06.2023 (25 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Entscheidend für die Beurteilung der Tatbestandsmäßigkeit einer Ehrenbeleidigung und der Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung sind die Umstände des Einzelfalles, wie Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb, sein Bildungsgrad, die Art des Betriebes, der dort herrschende Umgangston, die Gelegenheit, bei der die Äußerung gefallen ist und das bisherige Verhalten des Arbeitnehmers.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verbale und körperliche Auseinandersetzung mit anderem Mitarbeiter.OGH 8 ObA 64/19y, 24.01.2020
- Hier: Vertrauensunwürdigkeit nach § 27 Z 1 AngG.OGH 8 ObA 13/12p, 28.02.2012
- Hier: Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit nach § 133 Abs 2 Z 2 zweiter Tatbestand Stmk L-DBR.OGH 9 ObA 155/09y, 03.03.2010
- Für die Beurteilung der Tatbestandsmäßigkeit der Ehrverletzung und der Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung sind auch Umstände wie etwa die Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb oder die Gelegenheit, bei der die Äußerung gefallen ist, entscheidend.OGH 9 ObA 98/06m, 18.10.2006
- Hier: Zur Frage, wie weit einem Arbeitnehmer Äußerungen des ihn vertretenden Rechtsanwaltes als Entlassungsgrund zuzurechnen sind.OGH 9 ObA 116/04f, 06.04.2005
Alle 10 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Freier Dienstvertrag.OGH 9 ObA 15/03a, 25.06.2003
- Berücksichtigung des Gesamtverhaltens.OGH 9 ObA 15/03a, 25.06.2003
- Die Bezeichnung des Vorgesetzten als unfähig und "kleine Krot" bildet eine nicht adäquate Reaktion auf eine berechtigte Anordnung des Vorgesetzten, die ein hohes Maß an Geringschätzung zum Ausdruck bringt und ungeachtet eines lockeren bzw oft rauhen Umgangstones unter Bauarbeitern nicht toleriert werden kann, weil damit die Autorität von Vorgesetzten grundlos untergraben würde.OGH 9 ObA 249/97a, 05.11.1997
- Hier: AustrittOGH 9 ObA 254/90, 09.11.1990
- § 48 ASGGOGH 9 ObA 169/88, 31.08.1988
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029630 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 25.
- OGH 8 ObA 36/23m, 27.06.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 64/19y, 24.01.2020, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 57/18t, 24.09.2018, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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