Darf ich meine Dienstwohnung nach der Entlassung weiter bewohnen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 18.07.2022 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1957)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge Betriebsübergangs.OGH 9 ObA 142/09m, 03.09.2010
- Die vorzeitige Entlassung hat ungeachtet der Frage ihrer Rechtfertigung auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen auflösende Wirkung.OGH 9 ObA 31/04f, 21.04.2004
- Weiterbenützung der Wohnung nur soweit dies aus dem Titel des Schadenersatzes (Naturalersatz § 1323 ABGB) gerechtfertigt ist.OGH 4 Ob 68/76, 16.11.1976
- Vertraglicher Ausschluß der freien Kündbarkeit wirkt ähnlich wie besonderer gesetzlicher Kündigungsschutz und Entlassungsschutz - ausdrückliche Ablehnung der Entscheidung 4 Ob 128/63 unter Berufung auf SZ 37/70.OGH 4 Ob 96/69, 25.11.1969
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028753 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 8 ObA 51/22s, 18.07.2022, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1151 · Von Verträgen über Dienstleistungen
- ABGB § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- Angestelltengesetz (AngG) Art. 1 § 29
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
War die Entlassung unberechtigt und kann sie auch nicht in eine Kündigung umgedeutet werden, müssen Sie den Bestandschutz nicht in Anspruch nehmen. Sie können stattdessen jene Ansprüche geltend machen, die für den Fall einer ungerechtfertigten Beendigung vorgesehen sind.
Eine ungerechtfertigte Entlassung gilt als Kündigung, wenn der geltend gemachte Grund zumindest einen Kündigungsgrund darstellt. Ob dieser dem Entlassungsgrund genau entspricht, ist nicht entscheidend. Liegt auch kein Kündigungsgrund vor, ist die Entlassung unwirksam.