Darf mich mein Chef entlassen, weil mir ein Fehler passiert ist?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 19.05.2022 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1961)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Gerechtfertigte Entlassung eines Behinderten wegen Dienstunfähigkeit nach Zuerkennung der Berufsunfähigkeitspension und seiner Erklärung, auf Grund seines Gesundheitszustandes seine Aufgaben nicht mehr "kundenzufriedenstellend" bewältigen zu können.OGH 8 ObA 157/02z, 08.08.2002
- Der Entlassungsgrund der Dienstunfähigkeit im Sinne des § 27 Z 2 AngG setzt schlechthin Unverwendbarkeit voraus.OGH 9 ObA 305/90, 19.12.1990
- § 48 ASGGOGH 9 ObA 77/90, 25.04.1990
- Sie liegt nicht schon dann vor, wenn der Arbeitnehmer mindere Geschicklichkeit und schwache Eignung oder fallweise mangelhafte Aufmerksamkeit zeigt, seine Arbeitsleistung unter dem Durchschnitt liegt oder wenn der Arbeitnehmer infolge des großen Arbeitsanfalls das Arbeitspensum nicht mehr bewältigen kann (Arb 7479, 10108 ua); er muß vielmehr zur Erfüllung seiner dienstlichen Obliegenheit schlechthin unverwendbar sein.OGH 9 ObA 77/90, 25.04.1990
- Hier: BürokaufmannOGH 9 ObA 48/89, 15.03.1989
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- Oder wenn seine Dienstleistungen für den Dienstgeber ohne Wert sind; hingegen genügt nicht jede mangelhafte Leistung oder Fehlleistung zur sofortigen Lösung des Dienstverhältnisses.OGH 14 Ob 93/86, 03.06.1986
- Dienstunfähigkeit ist dann anzunehmen, wenn die dazu notwendigen körperlichen, geistigen oder rechtlichen Voraussetzungen zur Gänze und dauernd fehlen.OGH 4 Ob 50/81, 04.05.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029365 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 11.
- OGH 9 ObA 7/22b, 19.05.2022, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 67/17v, 28.06.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Sie müssen sich im Krankenstand so verhalten, dass Sie möglichst bald wieder arbeitsfähig werden. Anordnungen des Arztes oder, wo diese entbehrlich sind, die allgemein üblichen Verhaltensweisen dürfen Sie nicht betont und offenkundig verletzen. Ob sich der Krankenstand dadurch tatsächlich verlängert, spielt keine Rolle, es genügt, dass das Verhalten die Genesung verzögern kann.
Auch Ihr Arbeitgeber darf im Krankenstand grundsätzlich auf die Richtigkeit der ärztlichen Diagnose vertrauen. Weist er nach, dass Ihr Verhalten nach dieser Diagnose geeignet war, den Heilungsverlauf zu gefährden, liegt eine beharrliche Pflichtverletzung vor, die eine Entlassung rechtfertigt. Daran ändert sich nichts, wenn sich später aufgrund einer anderen Diagnose zeigt, dass Ihr Verhalten möglicherweise doch unschädlich war.