Wann rechtfertigt mein Fehlverhalten eine Entlassung?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsräte
Das lässt sich nur in einer Gesamtschau des Einzelfalls beurteilen. Es kommt auf Schwere des Verschuldens, Umstände und Ausmaß der Verfehlung, ihre Folgen für Betrieb oder Dritte, eine allfällige Duldung, die Art der Arbeit, Ihre Stellung im Betrieb, die Dauer des Arbeitsverhältnisses und Ihr bisheriges Verhalten an. Besonderes Gewicht hat Ihr Gesamtverhalten.
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Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 27.09.2018 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2000)
Ob ein bestimmtes Verhalten des Arbeitnehmers die Annahme der Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung im konkreten Fall rechtfertigt, ist insbesondere von der Schuldintensität, den näheren Umständen der Begehung, dem Ausmaß der Verfehlung und deren tatsächlichen oder möglichen Folgen und Auswirkungen auf den Betriebsablauf oder Dritte, der Verletzung betrieblicher Interesse, einer allfälligen Duldung des Verhaltens, der Art der Arbeit, der sozialen Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb, der Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie dem bisherigen Verhalten des Arbeitnehmers abhängig. Von besonderer Bedeutung ist das Gesamtverhalten des Arbeitnehmers. Es kommt stets auf die Umstände des Einzelfalles in Form einer Gesamtschau an.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113899 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 6.
- OGH 9 ObA 92/18x, 27.09.2018, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 149/17b, 30.01.2018, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 48/16s, 27.09.2016, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 89/16b, 26.07.2016, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
GewO 1859 §82 lite
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