Kann mich etwas aus der Zeit vor der Anstellung treffen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 30.05.2017 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Entlassung kann auch nicht auf einen Sachverhalt gestützt werden, der sich erst nach ihrem Ausspruch ereignet hat.OGH 8 ObA 65/16s, 30.05.2017
- Früher, speziell im Rahmen eines anderen Arbeitsverhältnisses begangene, dem gegenwärtigen Arbeitgeber erst zu einem späteren Zeitpunkt nach dem Vertragsabschluss bekannt gewordene Verfehlungen des Arbeitnehmers berechtigen nur dann zur Entlassung, wenn im konkreten Fall Umstände vorliegen, die im Verein mit den zurückliegenden Ereignissen geeignet sind, eine tiefe Vertrauensstörung herbeizuführen. Gerade bei strafbaren Handlungen bedarf es eines inneren, sachlichen Zusammenhanges zwischen der gegenwärtigen Tätigkeit und der früheren Verfehlung.OGH 9 ObA 146/02i, 13.11.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029378 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 8 ObA 65/16s, 30.05.2017, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Bei einer Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit zählt nicht nur der letzte Vorfall, der unmittelbar zur Entlassung geführt hat. Zu berücksichtigen ist Ihr gesamtes Verhalten über einen längeren Zeitraum.
Ihr Dienstgeber kann das Vertrauen in Sie auch durch Verhalten verlieren, das mit Ihrer Arbeit in keinem unmittelbaren Zusammenhang steht. Dass das Gesetz Tätlichkeiten und Ehrverletzungen gegenüber Vorgesetzten und Kollegen nennt, ist nur eine beispielhafte Aufzählung. Auch andere Handlungen kommen daher in Betracht.