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Zählt nur der letzte Vorfall vor meiner Entlassung?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Vertragsbedienstete
Bei einer Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit zählt nicht nur der letzte Vorfall, der unmittelbar zur Entlassung geführt hat. Zu berücksichtigen ist Ihr gesamtes Verhalten über einen längeren Zeitraum.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 30.09.2025 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Beim Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit ist nicht nur der letzte, unmittelbar zur Entlassung führende Vorfall, sondern das Gesamtverhalten des Dienstnehmers innerhalb eines längeren Zeitraumes zu berücksichtigen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0081395 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 17.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Verfehlungen vor dem Dienstantritt

In der Regel nicht. Das Verhalten, auf das eine Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit gestützt wird, muss während des Arbeitsverhältnisses stattgefunden haben. Frühere Verfehlungen rechtfertigen die Entlassung nur ausnahmsweise und nur, wenn ein innerer sachlicher Zusammenhang mit Ihrer jetzigen Tätigkeit besteht.

günstig für Arbeitnehmer Zeitpunkt der Entlassungsgründe

Nein. Ob eine Entlassung berechtigt war, richtet sich nur nach dem, was vor ihrem Ausspruch geschehen ist. Gründe, die schon vorlagen und erst später bekannt werden, dürfen dagegen herangezogen werden.

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