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Wird jeder Vorfall für sich beurteilt oder alles zusammen?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Bei einer Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit ist das Gesamtbild Ihres Verhaltens maßgeblich. Die einzelnen Vorfälle dürfen nicht jeder für sich betrachtet und damit auseinandergenommen werden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 30.09.2025 (47 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1951)

Bei dem Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit muss das Gesamtbild des Verhaltens des Dienstnehmers berücksichtigt werden. Es darf nicht jeder einzelne Vorfall für sich allein beurteilt und damit das Gesamtergebnis zerpflückt werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029790 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 9 von 47.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Verfehlungen vor dem Dienstantritt

In der Regel nicht. Das Verhalten, auf das eine Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit gestützt wird, muss während des Arbeitsverhältnisses stattgefunden haben. Frühere Verfehlungen rechtfertigen die Entlassung nur ausnahmsweise und nur, wenn ein innerer sachlicher Zusammenhang mit Ihrer jetzigen Tätigkeit besteht.

günstig für Arbeitnehmer Objektiver Maßstab bei Vertrauensunwürdigkeit

An einem objektiven Maßstab: an den Begleitumständen des Falles und an den üblichen Anschauungen der beteiligten Kreise. Das persönliche Empfinden Ihres Arbeitgebers entscheidet nicht. Verhalten außerhalb der Arbeit zählt nur, wenn es das geschäftliche Vertrauen nachteilig beeinflussen kann.

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