Wer muss beweisen, dass mein sofortiger Austritt berechtigt war?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Behauptungs- und Beweislast für einen Entfall der Aufklärungspflicht des Dienstnehmers im Falle seines vorzeitigen Austritts nach §§ 26 Z 1 zweiter Fall AngG; 34 Abs 5 VBG 1948.OGH 9 ObA 1/25z, 29.04.2025
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107226 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 5.
- OGH 9 ObA 1/25z, 29.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 111/15m, 26.07.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Sie müssen beweisen, dass Sie Ihre bisherige Tätigkeit ohne Schaden für Ihre Gesundheit nicht fortsetzen können. Gelingt Ihnen das, ist es Sache des Arbeitgebers zu behaupten und zu beweisen, dass er Ihnen eine andere, Ihrer Gesundheit nicht abträgliche Verwendung im vertraglich geschuldeten Rahmen angeboten hat.
Bevor Sie das Arbeitsverhältnis aus diesem Grund vorzeitig beenden, müssen Sie den Arbeitgeber auf die Gefährdung Ihrer Gesundheit aufmerksam machen. Das gilt nicht, wenn ihm die Gefährdung ohnehin bekannt ist oder wenn ein anderer Arbeitsplatz im Rahmen Ihres Vertrags nach den Umständen von vornherein nicht in Betracht kommt.