Wiegt eine einmalige Verfehlung nach vielen guten Jahren weniger?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 30.05.2017 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dies gilt für Fehlbeträge in der Kasse ebenso wie für unwahre Angaben.OGH 8 ObA 2235/96a, 29.08.1996
- § 48 ASGG.OGH 9 ObA 187/89, 30.08.1989
- Hier: Vertrauensverlust bei ÖBB - Beamten.OGH 14 Ob 174/86, 04.11.1986
- Hier: Wiederholter Führerscheinentzug wegen Fahrten mit Dienstwagen in alkoholisiertem Zustand.OGH 14 Ob 151/86, 30.09.1986
- In einem solchen Fall muß das Gesamtverhalten des Arbeitnehmers berücksichtigt werden. (Hier: Rücksichtsloses und beleidigendes Betragen gegenüber Fahrgästen).OGH 4 Ob 118/85, 01.10.1985
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029538 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 17.
- OGH 8 ObA 65/16s, 30.05.2017, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wiederholt jemand gleichartige Verfehlungen, verliert der Arbeitgeber nur für jene Vorfälle das Entlassungsrecht, wegen derer er nicht rechtzeitig entlassen hat. Diese früheren Verfehlungen dürfen aber bei einer späteren Wiederholung im Rahmen der Beurteilung des Gesamtverhaltens berücksichtigt werden.
Bei einer Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit zählt nicht nur der letzte Vorfall, der unmittelbar zur Entlassung geführt hat. Zu berücksichtigen ist Ihr gesamtes Verhalten über einen längeren Zeitraum.