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Wiegt eine einmalige Verfehlung nach vielen guten Jahren weniger?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellte
Ja, das kann sein. Bei wiederholten Verfehlungen geht das Vertrauen schrittweise verloren. Haben Sie das Vertrauen Ihres Arbeitgebers dagegen lange Zeit gerechtfertigt, kann es trotz einer einmaligen Verfehlung erhalten bleiben, wobei Ihr Gesamtverhalten zu berücksichtigen ist.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 30.05.2017 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1978)

Das Vertrauen kann bei wiederholten Verfehlungen auch schrittweise verloren gehen. Es kann ein einer nur einmaligen Verfehlung insbesonders dann erhalten bleiben, wenn der Angestellte längere Zeit hindurch das ihm von seinem Arbeitgeber entgegengebrachte Vertrauen stets gerechtfertigt hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029538 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 17.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Fortgesetzte Entlassungsgründe

Wiederholt jemand gleichartige Verfehlungen, verliert der Arbeitgeber nur für jene Vorfälle das Entlassungsrecht, wegen derer er nicht rechtzeitig entlassen hat. Diese früheren Verfehlungen dürfen aber bei einer späteren Wiederholung im Rahmen der Beurteilung des Gesamtverhaltens berücksichtigt werden.

günstig für Arbeitgeber Gesamtverhalten über längere Zeit

Bei einer Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit zählt nicht nur der letzte Vorfall, der unmittelbar zur Entlassung geführt hat. Zu berücksichtigen ist Ihr gesamtes Verhalten über einen längeren Zeitraum.

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