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Darf man mich entlassen, obwohl kein Diebstahl bewiesen ist?

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Ja, das ist möglich. Wer als Kassierin die Kontrollmaßnahmen des Dienstgebers fortlaufend und bewusst verletzt, ist des Vertrauens unwürdig, auch wenn eine Diebstahlsabsicht nicht erwiesen ist. Ebenso wurde das Erschleichen von Gutschriften mit der Mitarbeiterkarte über zwei Jahre hinweg beurteilt.

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Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 14.09.2021 (2 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1962)

Vertrauensunwürdigkeit einer Kassierin, die die vom Dienstgeber zur Verhinderung eines weiteren Warenabganges getroffenen Kontrollmaßnahmen fortlaufend und bewußt verletzt, mag auch Diebstahlsabsicht nicht erwiesen sein.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029683 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Kassenfehlbetrag und Entlassung

Nur wenn Ihnen im Zusammenhang mit dem Fehlbetrag ein schuldhaftes und pflichtwidriges Verhalten vorzuwerfen ist, das so schwer wiegt, dass eine Weiterbeschäftigung unzumutbar wird. Auf bloße Verdachtsmomente kann die Entlassung nicht gestützt werden. Ihr Arbeitgeber muss den Grund beweisen.

günstig für Arbeitnehmer Straftat und Vertrauensverlust im Dienst

Bei Diebstahl und Veruntreuung nimmt das Gesetz den Vertrauensverlust ohne weitere Prüfung an. Bei einer anderen strafbaren Handlung muss die Tat objektiv geeignet sein, das Vertrauen des Arbeitgebers zu zerstören. Dabei kommt es nicht auf dessen persönliche Einstellung an, sondern auf die gewöhnliche Anschauung der beteiligten Kreise, und auch Ihr bisheriges Verhalten ist zu berücksichtigen.

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