Darf man mich wegen eines Fehlbetrags in der Kassa entlassen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 30.05.2017 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: § 31 Abs 1 der DO.B für die Ärzte und Dentisten bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs.OGH 8 ObA 65/16s, 30.05.2017
- § 48 ASGG.OGH 9 ObA 2251/96m, 30.10.1996
- Auf bloße Verdachtsmomente kann die Entlassung nicht gestützt werden; der Dienstgeber hat das Vorliegen des Entlassungsgrundes zu beweisen.OGH 4 Ob 2/80, 25.03.1980
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029402 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 8 ObA 65/16s, 30.05.2017, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja, das ist möglich. Wer als Kassierin die Kontrollmaßnahmen des Dienstgebers fortlaufend und bewusst verletzt, ist des Vertrauens unwürdig, auch wenn eine Diebstahlsabsicht nicht erwiesen ist. Ebenso wurde das Erschleichen von Gutschriften mit der Mitarbeiterkarte über zwei Jahre hinweg beurteilt.
Ja. Wer eine Sache aus dem Besitz des Arbeitgebers wegnimmt, gibt damit im Regelfall einen Entlassungsgrund, auch wenn sie wenig wert ist. Auf den Wert kommt es bei Eigentumsdelikten normalerweise nicht an. Nur besondere Umstände des Einzelfalls, die eindeutig gegen einen Vertrauensverlust sprechen, können anderes ergeben.