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Kann ich entlassen werden wegen etwas, das nicht im Dienst passiert ist?

betrifft Arbeitnehmer, Angestellte, Arbeitgeber, Betriebsräte
Eine Entlassung wegen Vertrauensverlusts muss sich nicht auf Handlungen stützen, die unmittelbar mit dem Dienstverhältnis zusammenhängen. Verlangt wird aber ein entsprechend schweres Verschulden: Vorsatz oder eine Fahrlässigkeit, die mehr ist als ein völlig untergeordnetes Versehen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 22.05.2024 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1963)

Entlassungsgrund der Vertrauensverwirkung muss nicht nur auf mit dem Dienstverhältnis unmittelbar zusammenhängende Handlungen des Angestellten gestützt werden. Zum Grad des Verschuldens des Dienstnehmers: Erfordert wird Vorsatz oder ein solcher Grad von Fahrlässigkeit, der nicht bloß ein Versehen von ganz untergeordneter Bedeutung darstellt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029343 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 18.

Im Gesetz

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