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Kann ich entlassen werden, obwohl ich bereits freigestellt bin?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Angestellte, Arbeitgeber
Entscheidend ist, ob Sie durch Ihr Verhalten das Vertrauen Ihres Arbeitgebers verwirkt haben. Wie lange die Kündigungsfrist im Einzelfall noch dauert, spielt dabei keine Rolle. Auch dass Sie bereits dienstfrei gestellt sind oder keine Gelegenheit mehr hätten, dienstliche Interessen zu verletzen, ändert nichts.

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Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 22.11.2022 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Entscheidend ist das Vorliegen einer Vertrauensverwirkung, wobei es weder auf die Länge der Kündigungsfrist im Einzelfall ankommt noch darauf, ob der Angestellte in der Zeit, in der er sich des Vertrauensbruches schuldig macht, dienstfrei gestellt ist oder ob eine Gelegenheit besteht, die dienstlichen Interessen in Zukunft wieder zu verletzen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029797 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 8.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Zeitpunkt der Entlassungsgründe

Nein. Ob eine Entlassung berechtigt war, richtet sich nur nach dem, was vor ihrem Ausspruch geschehen ist. Gründe, die schon vorlagen und erst später bekannt werden, dürfen dagegen herangezogen werden.

günstig für Arbeitnehmer Verfehlungen vor dem Dienstantritt

In der Regel nicht. Das Verhalten, auf das eine Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit gestützt wird, muss während des Arbeitsverhältnisses stattgefunden haben. Frühere Verfehlungen rechtfertigen die Entlassung nur ausnahmsweise und nur, wenn ein innerer sachlicher Zusammenhang mit Ihrer jetzigen Tätigkeit besteht.

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