Wie schnell muss ich Ansprüche aus einer rechtswidrigen Kündigung einklagen?
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Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 22.02.2017 (2 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1981)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ist auf einen bestimmten Sachverhalt keine Verfallsfrist (vgl § 34 AngG und § 1162d ABGB) anwendbar, so gilt für Schadenersatzansprüche jedenfalls die dreijährige Verjährungsfrist nach § 1489 ABGB.OGH 8 Ob 7/17p, 22.02.2017
- Wird das Dienstverhältnis beendet und bringt der Dienstnehmer keine auf die Fortsetzung des Dienstverhältnisses gerichtete Klage ein, so kann er nur die Beendigungsansprüche geltend machen. In dieser Hinsicht gelten allfällige Verfallsfristen auch für Ersatzansprüche wegen vertragswidriger oder gesetzwidriger Kündigungen.OGH 8 Ob 7/17p, 22.02.2017
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029723 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 8 Ob 7/17p, 22.02.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nur bei Ansprüchen, die sofort gefordert werden können; dort beginnt die sechsmonatige Frist mit Ablauf des Austritts- oder Entlassungstages. Ansprüche, die erst später fällig werden, lösen die Frist erst mit ihrer jeweiligen Fälligkeit aus.
Nur den Ersatz wegen der vorzeitigen Beendigung, also die Kündigungsentschädigung. Für Abfertigung, Urlaubsentgelt, laufendes Gehalt und schon vorher fällige Sonderzahlungen gilt diese kurze Frist nicht. Anteilige Sonderzahlungen für die Zeit nach der Beendigung gehören dagegen dazu.