Muss ich die vereinbarte Strafe zahlen, wenn kein Schaden entstand?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 30.10.2018 (8 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1983)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Höhe des tatsächlichen Schadens stellt das primäre Mäßigungskriterium dar.OGH 9 ObA 97/18g, 30.10.2018
- Der Umstand, dass gar kein oder nur ein geringfügiger Schaden eingetreten ist, stellt ein besonders gewichtiges Mäßigungskriterium dar.OGH 9 ObA 136/05y, 24.10.2005
- Für die Frage des Ausmaßes einer Mäßigung sind stets die Umstände des konkreten Falles entscheidend, wobei das primäre Mäßigungskriterium eine im Verhältnis zur Konventionalstrafe geringfügige Schadenshöhe darstellt.OGH 9 ObA 140/02g, 26.06.2002
- Es hat eine Abwägung der beiderseitigen Interessen stattzufinden.OGH 9 ObA 140/02g, 26.06.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029848 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 8.
- OGH 9 ObA 97/18g, 30.10.2018, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 148/16d, 26.01.2017, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Verstoßen Sie gegen eine Konkurrenzklausel, entfällt die vereinbarte Vertragsstrafe nicht schon deshalb, weil kein greifbarer Schaden entstanden ist. Die Strafe soll die Verpflichtung auch verstärken und absichern.
In der Regel nicht. Ist Ihr Sturz ein Arbeitsunfall, muss Ihnen der Arbeitgeber den Schaden grundsätzlich nur ersetzen, wenn er den Unfall vorsätzlich verursacht hat. Dieser Schutz gilt auch dann, wenn er seine Streupflicht verletzt hat oder als Halter des Weges verantwortlich wäre.