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Wird die Vertragsstrafe gemildert, wenn der Schaden unbekannt ist?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellte
Das Gericht kann eine vereinbarte Vertragsstrafe herabsetzen. Ist die Höhe des tatsächlich erlittenen Schadens nicht erwiesen, bleibt nur dieser eine Gesichtspunkt außer Betracht. Die übrigen Umstände werden weiterhin berücksichtigt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 30.10.2018 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

In jenen Fällen, in denen die Höhe des tatsächlich erlittenen Schadens nicht erwiesen wurde, hat nur der wirkliche Schaden als Mäßigungskriterium unberücksichtigt zu bleiben.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029825 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 13.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

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