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Wie wird eine Vertragsstrafe gemäßigt, wenn kein Schaden entstand?

günstig für Schuldner betrifft Unternehmer, Vertragspartner, Schuldner, Gläubiger
Ist durch die Vertragsverletzung noch kein tatsächlicher Schaden entstanden, wird für die Herabsetzung der Vertragsstrafe jener Schaden herangezogen, der im Zeitpunkt der Vereinbarung als möglich denkbar war. Maßgeblich ist also die Sicht bei Abschluss der Vereinbarung.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 28.08.2024 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1999)

Ist durch eine Vertragsverletzung (noch) kein realer - materieller oder immaterieller - Schaden eingetreteten, so ist der Mäßigung einer Konventionalstrafe der im Zeitpunkt deren Vereinbarung bei einer ex-ante-Betrachtung als möglich denkbare Schaden zugrundezulegen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112216 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 11.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Gläubiger Untergrenze bei Mäßigung der Vertragsstrafe

Eine Vertragsstrafe kann gemäßigt werden, aber nicht beliebig weit. Sie darf nicht unter die Höhe des tatsächlich eingetretenen Schadens gesenkt werden.

günstig für Gläubiger Vertragsstrafe ohne eingetretenen Schaden

Ja. Die Vertragsstrafe ist eine im Voraus festgelegte Pauschale für einen möglichen künftigen Schaden. Sie soll den schwierigen Nachweis des Schadens ersparen und den Vertrag bekräftigen. Deshalb ist sie von der Höhe des wirklich eingetretenen Schadens unabhängig und gebührt grundsätzlich auch dann, wenn gar kein Schaden entstanden ist.

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