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Darf ich einem gesicherten Bergweg mehr vertrauen als freiem Gelände?

günstig für Wanderer betrifft Wanderer, Bergsteiger, Wegehalter, Gemeinden, Alpinvereine
Ja. Wird ein alpiner Weg eröffnet und etwa mit Seilen gesichert, dürfen Sie darauf vertrauen, dass er mehr Sicherheit bietet als das freie Gelände daneben. Dieses Vertrauen entfällt erst, wenn später ein Warnschild angebracht oder der Weg gesperrt wird.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 25.02.2021 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Wird ein alpiner Weg eröffnet und ua mit Seilsicherungen versehen, so wird - sofern nicht später ein entsprechendes Warnschild angebracht oder eine Sperre verfügt wird - das Vertrauen erzeugt, daß dieser Weg mehr Sicherheit biete als das freie Gelände im Ödland.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030320 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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