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Muss eine freigegebene Rodelbahn wirklich sicher sein?

günstig für Rodler betrifft Rodler, Wegehalter, Gemeinden, Liftbetreiber
Ist ein Weg für das Rodeln freigegeben, dürfen Sie darauf vertrauen, dass er verkehrssicher ist. Ungewöhnliche Gefahrenstellen müssen entweder fehlen oder ausreichend gekennzeichnet oder abgesichert sein. Ein fehlendes Brückengeländer auf einer kurvenreichen Rodelabfahrt ist eine solche ungewöhnliche Gefahr und macht den Weg mangelhaft.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 22.07.2025 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1981)

Ist ein Weg für das Befahren mit Rodeln freigegeben kann der Benützer auf dessen verkehrssicheren Zustand vertrauen und damit rechnen, dass atypische Gefahrenquellen entweder ganz fehlen, oder, soweit vorhanden, ausreichend gekennzeichnet oder durch Absicherungen entschärft sind. Das Fehlen eines Brückengeländers im Verlauf einer kurvenreichen Rodelabfahrt ist eine "atypische" Gefahrenquelle; in einem solchen Fall liegt ein in mangelhafter Zustand des Weges vor.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023735 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 11.

Im Gesetz

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