Welche Kosten der Schadensbehebung muss der Schädiger zahlen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 24.05.2016 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1973)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Beseitigungsanspruch nach § 523 ABGB - Untunlichkeit der Schadensbeseitigung (Entfernung von Geröll), da der Kostenaufwand die eingetretene Wertminderung der Liegenschaft (unwegsames Waldgrundstück) ganz erheblich übersteigen würde.OGH 1 Ob 62/16y, 24.05.2016
- Den Geschädigten trifft die Behauptungs- und Beweislast dafür, dass die Aufwendungen sinnvoll und zweckmäßig waren.OGH 9 Ob 83/15v, 25.02.2016
- Aufwendungen, die ein wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch, der den Schaden selbst zu trägen hätte, ebenfalls - ex ante gesehen - machen würde.OGH 9 Ob 83/15v, 25.02.2016
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030323 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 1 Ob 62/16y, 24.05.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Was Sie sinnvoll aufwenden, um einen drohenden Schaden abzuwenden, muss Ihnen derjenige ersetzen, der den Schaden verursacht hat. Ersetzt wird aber nur, was zweckmäßig war.
Müssen Sie Zeit und Geld aufwenden, um einen Schaden zu beheben, können Sie den Ersatz dieses Mehraufwands vom Schädiger verlangen.