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Welche Kosten zur Abwehr eines Schadens bekomme ich ersetzt?

günstig für Schädiger betrifft Geschädigte, Schädiger, Landwirte, Unternehmer
Ersetzt wird nur der Aufwand, den bei gleicher Lage auch ein vernünftiger Mensch von gewöhnlichen Fähigkeiten gemacht hätte, um einen drohenden Schaden abzuwenden. Maßstab ist also, was in dieser Situation vernünftig war. Übermäßiger Aufwand wird nicht ersetzt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1960, zuletzt bestätigt am 18.04.2023 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1960)

Als Rettungsaufwand ist nur ein Aufwand zu ersetzen, den bei gleicher Sachlage auch ein vernünftiger Mensch von gewöhnlichen Fähigkeiten gemacht hätte, um einen dem Ansehen nach drohenden Schaden abzuwenden (SZ 9/10).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023055 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 6.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Geschädigter Ersatz von Kosten der Schadensabwehr

Was Sie sinnvoll aufwenden, um einen drohenden Schaden abzuwenden, muss Ihnen derjenige ersetzen, der den Schaden verursacht hat. Ersetzt wird aber nur, was zweckmäßig war.

günstig für Geschädigter Aufwand zur Gefahrenabwehr als Schaden

Was Sie ausgeben, um eine Gefahr abzuwenden, gilt selbst als Schaden an Ihrem Vermögen. Diese Auslagen zählen daher zum ersatzfähigen Schaden.

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