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Bekomme ich meinen eigenen Aufwand nach einem Schaden ersetzt?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Schädiger, Versicherungen
Müssen Sie Zeit und Geld aufwenden, um einen Schaden zu beheben, können Sie den Ersatz dieses Mehraufwands vom Schädiger verlangen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 25.06.2024 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1967)

Jeder Geschädigte, der Zeit und Geld zur Behebung des Schadens aufwenden muss, kann den Ersatz dieses Mehraufwandes vom Schädiger begehren.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030558 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Beweislast für den Schaden

Wenn Sie Ersatz für einen Schaden verlangen, müssen Sie beweisen, dass der Schaden tatsächlich eingetreten ist. Gelingt Ihnen dieser Nachweis nicht, bekommen Sie kein Geld.

günstig für Schädiger Ersatz nutzlos gewordener Ausgaben

Ausgaben, die durch das Schadensereignis nutzlos geworden sind, ersetzt der Schädiger nur dann, wenn genau jene Sache beschädigt wurde, für die Sie den Aufwand gemacht haben, und Sie sie deshalb nicht verwenden können.

Verwandte Fragen

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