Bekomme ich meinen eigenen Aufwand nach einem Schaden ersetzt?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 25.06.2024 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1967)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: VerwaltungskostenzuschlagOGH 2 Ob 99/24h, 25.06.2024
- Zu ersetzen sind die durch das schädigende Ereignis verursachten Aufwendungen und der Aufwand, der zur Abwehr der Schadensentstehung oder der Schadensvergrößerung zweckmäßig ist.OGH 6 Ob 163/05x, 01.12.2005
- Dazu zählen insbesondere auch Nachforschungskosten bei einem Eingriff in absolut geschützte Rechtsgüter wie im Fall einer Sachentziehung.OGH 6 Ob 191/04p, 17.02.2005
- Die Mühewaltung bei persönlicher berufsmäßiger Arbeitsleistung zur Verhinderung eines Verdienstentgangs.OGH 8 Ob 167/79, 22.11.1979
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030558 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 10.
- OGH 2 Ob 99/24h, 25.06.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1323
- ABGB § 1325 · Insbesondere
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wenn Sie Ersatz für einen Schaden verlangen, müssen Sie beweisen, dass der Schaden tatsächlich eingetreten ist. Gelingt Ihnen dieser Nachweis nicht, bekommen Sie kein Geld.
Ausgaben, die durch das Schadensereignis nutzlos geworden sind, ersetzt der Schädiger nur dann, wenn genau jene Sache beschädigt wurde, für die Sie den Aufwand gemacht haben, und Sie sie deshalb nicht verwenden können.