Zum Inhalt springen

Bekomme ich die Kreditzinsen für die Reparatur ersetzt?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Schädiger, Versicherer, Unternehmer
Ja. Der Schädiger muss alle zweckmäßigen Aufwendungen zur Behebung des Schadens tragen, auch die Kosten dafür, das nötige Geld zu beschaffen. Zinsen für einen aufgenommenen Kredit gehören dazu. Für Zinsen über dem gesetzlichen Satz müssen Sie den Schädiger allerdings vorher aufgefordert haben, Ihnen das Geld vorzustrecken.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 24.05.2022 (26 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1970)

Der Schädiger hat für die vom Geschädigten zur Schadensbehebung zweckmäßig aufgewendeten Mittel aufzukommen und die Kosten für die Beschaffung der erforderlichen Mittel zu tragen. Darunter fallen auch die Zinsen für die Verwendung von Fremdkapitel.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030070 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 26.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Zweckmäßige Kosten der Schadensbehebung

Ersetzt werden die Mittel, die zur Behebung des Schadens zweckmäßig sind, also das, was auch ein wirtschaftlich vernünftiger Mensch ausgeben würde, der den Schaden selbst tragen müsste. Beurteilt wird das aus der Sicht vor der Ausgabe. Dass die Aufwendungen sinnvoll und zweckmäßig waren, müssen Sie als Geschädigter behaupten und beweisen.

günstig für Schädiger Anrechnung ersparter Aufwendungen

Wenn Sie Ersatz verlangen, müssen Sie sich anrechnen lassen, was Sie sich dadurch erspart haben, dass Sie Ihre eigene Leistung nicht erbringen mussten. Dazu zählen etwa Gebühren, Zinsen und Spesen für einen Kredit, den Sie nun nicht aufnehmen mussten, oder Zinsen aus einem zurückerhaltenen Betrag.

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Vorschuss für die Schadensbehebung
Schadenersatz · Zeitpunkt und Kosten der Wiederherstellung
Schadenersatz · Berechnung des Zinsenschadens